Leipziger Teilung

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Karte der wettinischen Ländereien nach der Leipziger Teilung

Die Leipziger Teilung – festgehalten im sogenannten Präliminärvertrag zu Leipzig vom 26. August 1485 [1] – war eine für die Geschichte Mitteldeutschlands bedeutende Landesteilung der sächsischen Gebiete im 15. Jahrhundert.

Die Leipziger Teilung gilt als die folgenschwerste Fehlentscheidung der sächsischen Geschichte. Langfristig ermöglichte die Schwächung des sächsischen Fürstentums den Aufstieg Brandenburg-Preußens zur Hegemonialmacht.

Geschichte

Am 17. Juni 1485 fassten die wettinischen Herzöge von Sachsen, die Brüder Ernst und Albrecht III., den Beschluss, ihr Herrschaftsgebiet aufzuteilen. Am 11. November 1485 wurde der entsprechende Teilungsvertrag nach dem Landtag in Leipzig unterzeichnet.[2] Am 24. Februar 1486 bestätigte Kaiser Friedrich III. die Teilung in Frankfurt.[3][4] Die Teilung sollte so erfolgen, dass der ältere Bruder, Ernst, die Teile festlegte, woraufhin Albrecht sein Herrschaftsgebiet zwischen ihnen wählen sollte. Von vornherein standen Ernst die Kurwürde, die er seit 1464 innehatte, und das mit ihr verbundene Herzogtum Sachsen-Wittenberg zu.

Die beiden Teilgebiete orientierten sich an der Landgrafschaft Thüringen und an der Markgrafschaft Meißen, den neben dem Kurfürstentum wichtigsten Reichsfürstentümern der Wettiner. Albrecht wählte schließlich die Mark Meißen und erhielt dazu den nördlichen Teil des Pleißen- und Osterlandes (um Leipzig), einen Gebietsstreifen im nördlichen Thüringen, die Vogtei über das Bistum Merseburg und über die Abtei Quedlinburg sowie die Lehnshoheit über einige Thüringer Grafen. Somit blieb für Ernst neben dem Kurfürstentum der Großteil der Landgrafschaft und dazu eine Hälfte der Pfalz Sachsen, das Vogtland, die wettinischen Gebiete Frankens um Coburg, den südlichen Teil des Pleißen- und Osterlandes (um Altenburg), die Vogtei über das Bistum Naumburg sowie die Lehnshoheit über die thüringischen Grafen von Reuß, Gleichen und Kirchberg.

Die Vogtei über das Bistum Meißen, die Einkünfte aus dem Regalbergbau und die Schulden, das Fürstentum Sagan, die Biebersteinschen Herrschaften sowie die Schutzherrschaft über die Städte Mühlhausen, Nordhausen und Erfurt sollten beide Brüder weiterhin gemeinsam innehaben.

Auf Grundlage der Leipziger Teilung entstanden schließlich mit den Ernestinern und Albertinern zwei Linien des Hauses Wettin, die in einen zunehmenden Gegensatz zueinander gerieten (siehe auch Sächsische Münztrennung). Im Zuge des Schmalkaldischen Krieges ging 1547 in der Wittenberger Kapitulation die Kurwürde von den Ernestinern auf die Albertiner in Person des Herzogs Moritz von Sachsen über. Darüber hinaus erhielt die albertinische Linie die bis dahin im gemeinsamen Besitz befindlichen böhmischen Lehen und die alleinige Verfügung über die Regalrechte im Bergbau.[5]

Die Gebiete der Linie von Albert III. konnten über die Jahre zusammengehalten werden und gründeten 1806 das Königreich Sachsen. Die Ernestiner jedoch waren dabei nicht so erfolgreich und ihr Gebiet zersplitterte über die Jahrhunderte. Bei einer Neuordnung im Jahre 1826 gab es die vier Herzogtümer Sachsen-Meiningen, Sachsen-Coburg und Gotha, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Weimar-Eisenach, welche 1920 zu Thüringen zusammengefasst wurden. [6] Siehe auch: Thüringische Staaten

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Das Teutsche Reichs-Archiv / [8]. Des Teutschen Reichs-Archivs Partis Specialis Continuatio II. Johann Christian Lüning, Leipzig : Lanckisch, 1712 S. 237 - 246
  2. vgl. Konrad Krause: Alma mater Lipsiensis: Geschichte der Universität Leipzig von 1409 bis zur Gegenwart, Leipziger Universitätsverlag, Schönebeck/Elbe 2003, S. 565
  3. zu den Urkunden und Texten vgl. bei Manfred Schulze: Fürsten und Reformation; Reihe: Spätmittelalter und Reformation, Neue Reihe 2, Vlg. J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen 1991, ISBN 3-16-145738-2, S. 112
  4. Christian Richter: Die Landesteilungen der Wettiner im Mittelalter bis zur Leipziger Teilung, Studienarbeit, GRIN Vlg. für akademische Texte, 2006, ISBN 978-3-638-48531-9, S. 16-23
  5. Katrin Keller, Landesgeschichte Sachsen, Stuttgart 2002, S. 130.
  6. http://www.leipzig-lexikon.de/VERWALT/leipteil.htm, am 17.10.2015, 15:00 Uhr