Linkes Rheinufer

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Die linksrheinischen Departements 1812
Frankreich in den Grenzen von 1812

Als Linkes Rheinufer (französisch Rive gauche du Rhin)[1] wurde das Gebiet im Westen Deutschlands bezeichnet, das im Ersten Koalitionskrieg erobert und von Frankreich annektiert worden war. Da der Versuch zur Schaffung einer Cisrhenanischen Republik scheiterte, wurden die linksrheinischen Gebiete nach französischem Vorbild in Départements reorganisiert. Nach dem Sieg der Alliierten über Napoleon 1814 wurden diese Gebiete vom Zentralverwaltungsdepartement provisorisch verwaltet. Aus einem Teil des Territoriums wurden 1816 der bayerische Rheinkreis (Rheinpfalz) und die hessische Provinz Rheinhessen gebildet, die nördlich davon liegenden Gebiete kamen zu Preußen und gehörten zunächst den beiden Provinzen Jülich-Kleve-Berg und Großherzogtum Niederrhein an, aus denen 1822 die Rheinprovinz entstand. Die südlich gelegenen linksrheinischen Gebiete, die bereits im 17. und 18. Jahrhundert an Frankreich gefallen waren, kamen hingegen erst 1871 als Reichsland Elsaß-Lothringen wieder unter deutsche Verwaltung.

Verwaltungsstruktur

Bereits im Spätherbst 1794 hatten die französischen Revolutionsheere das linke Rheinufer besetzt. Die Annexion wurde im Vorfrieden von Leoben (1797) vorbereitet sowie im Frieden von Campo Formio (1797) und im Frieden von Lunéville (1801) abschließend geregelt.

1798 wurde die Verwaltung des Gebiets nach französischem Vorbild reorganisiert und damit die Departementseinteilung übernommen. Das Direktorium beauftragte den Elsässer Franz-Josef (François-Joseph) Rudler mit dieser Aufgabe und ernannte ihn zum „Generalregierungskommissar aller eroberten Länder zwischen Maas und Rhein und Rhein und Mosel“. Rudler war zuvor Richter am Kassationsgerichtshof in Paris. Seine Einteilung in vier Départements behielt bis zum Ende der Franzosenzeit und teilweise darüber hinaus Bestand:

Ein Gebiet in der Südpfalz wurde dem

Politische Veränderungen

Neben der Zentralisierung der Verwaltung nach französischem Vorbild wurden auch die übrigen in Frankreich geltenden Gesetze eingeführt. Dazu gehörte die Aufhebung aller ständischen Privilegien, die Herstellung der bürgerlichen Gleichheit, die Etablierung einer neuen Gerichtsordnung und die Einführung des Code civil. Der geistliche Besitz wurde säkularisiert. Damit verbunden war eine fundamentale Umschichtung der gesamten Besitz- und Vermögensverhältnisse. Davon profitierte in erster Linie das Bürgertum. Weniger erfolgreich war der Bereich der Bildungspolitik. Anstatt einer Reform der Universitäten setzte die französische Verwaltung auf die Etablierung von spezialisierten Fachschulen.

Kritik kam von kirchlich beeinflussten Kreisen, aber zur Zeit Napoleons auch von ehemaligen deutschen Jakobinern. Während die einen die Verweltlichung beklagten, kritisierten die anderen die Unterdrückung der Freiheit. In der gesamten Bevölkerung war der Unmut über die Militärdienstpflicht weit verbreitet.[2]

Sprachliche Relikte der Franzosenzeit

In der französischen Zeit flossen viele französische Dialektwörter mit in die Umgangssprache ein, wie Plümo (Federbett), Filou, Monnie (Geld), Drottewaar (Bürgersteig). In Koblenz entstand der Begriff Schängel, der sich vom französischen Vornamen Jean ableitete und (eigentlich abfällig) die von den Franzosen abstammenden Kinder deutscher Mütter bezeichnete.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Recueil des réglemens et arrêtés émanés du Commissaire du Gouvernement dans les Quatre Nouveaux Départemens de la Rive Gauche du Rhin (Google Books)
  2. Max Braubach: Von der französischen Revolution bis zum Wiener Kongress. München, 1974 S.88f.