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Liste der Bodendenkmäler in Geslau

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der mittelfränkischen Gemeinde Geslau zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Geslau[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Rothenburger Landhege. D-5-6627-0087 BW
(Standort) Freilandstation des Mesolithikums. D-5-6627-0094 BW
(Standort) Siedlung der Steinzeiten. D-5-6627-0095 BW
(Standort) Mesolithische Freilandstation. D-5-6627-0096 BW
(Standort) Freilandstation des Mesolithikums. D-5-6627-0097 BW
(Standort) Siedlung der Steinzeiten. D-5-6627-0098 BW
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-5-6627-0100 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Evang.-Luth. Pfarrkirche D-5-6627-0279 BW
(Standort) Freilandstation des Mesolithikums. D-5-6628-0001 BW
(Standort) Freilandstation des Mesolithikums. D-5-6628-0002 BW
(Standort) Bestattungsplatz vorgeschichtlicher Zeitstellung mit Grabhügeln. D-5-6628-0076 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Evang.-Luth. Pfarrkirche D-5-6628-0097 BW

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Baudenkmäler in Geslau – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien