Mühlpfahl
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Ein Mühlpfahl, auch als Sicherpfahl, Malpfahl, Eichpfahl, Wagpfahl, Währpfahl oder Markeur bezeichnet, war ein im Mühlbach eingeschlagener Pfahl, mit dem sich die genehmigte Stauhöhe des Mühlwassers im Mühlweiher kontrollieren ließ.[1][2][3] Er zeigte mit dem Wasserstand auch die Höhe des Mahl- oder Fachbaums am Mühlenwehr.
Mühlpfähle bestanden meistens aus Eiche und waren oft zum Schutz vor Durchnässung mit Blech bedeckt.[4] Das Setzen eines Mühlpfahls sollte sicherstellen, dass ein Müller das Wasser nicht höher aufstaute als ihm zustand, und war ein Amtsakt, bei dem Vertreter der Obrigkeit zugegen waren.[5]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Malpfahl. In: Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 9, Heft 1/2 (bearbeitet von Heino Speer u. a.). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, ISBN 3-7400-0167-4, Sp. 87–88 (adw.uni-heidelberg.de).
- ↑ Mahlpfahl, der. In: Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 30
- ↑ Währpfahl. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 27: W–Weg[zwitschern]-zwiesel – (XIII). S. Hirzel, Leipzig 1922 (woerterbuchnetz.de).
- ↑ Sicherpfahl. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 16: Seeleben–Sprechen – (X, 1. Abteilung). S. Hirzel, Leipzig 1905 (woerterbuchnetz.de).
- ↑ Die Teichmühle, Setzung eines Sicherpfahls bei der Teichmühle am 20. Mai 1628