Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR

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Das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR wurde 1949 in der DDR errichtet und im Zuge der deutschen Einheit 1989/1990 aufgelöst. Bis zum Mai 1951 führte das Ministerium die offizielle Bezeichnung Ministerium für Post und Fernmeldewesen. Das Ministerium ging aus der auf Befehl der SMAD 1945 gegründeten Zentralverwaltung für das Post- und Fernmeldewesen, der späteren Hauptverwaltung Post- und Fernmeldewesen (HVPF) hervor.

Dem Ministerium stand der Minister für Post- und Fernmeldewesen vor, der von einem Staatssekretär vertreten wurde. Der Minister erließ in Ergänzung der Gesetze Anordnungen und Durchführungsbestimmungen und regelte das Post- und Fernmeldewesen der DDR durch Verfügungen und Anweisungen.

Amtszeit der Minister für Post- und Fernmeldewesen der DDR

Siehe auch