Nikolaus Becker

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Nikolaus Becker

Nikolaus Becker (auch Nicolaus Becker) (* 8. Oktober 1809 in Bonn; † 28. August 1845 in Hünshoven, heute ein Ortsteil von Geilenkirchen). Bekannt geworden ist er als Dichter des „Rheinliedes“.

Leben

Gedenktafel an der Pfarrkirche von Geilenkirchen-Hünshoven

Nikolaus Becker studierte Rechtswissenschaft, wurde 1838 Auskultator und später Schreiber bei einem Friedensgericht.

Rheinlied

Seinen Ruf erlangte er 1840 durch das Lied: Sie sollen ihn nicht haben, den freien, deutschen Rhein, welches als ein volkstümlicher Ausdruck des deutschen Nationalgefühls ungemessenen Beifall fand. Mit „Sie“ waren die Franzosen gemeint. Siehe: Rheinkrise.

Der preußische „Romantiker auf dem Thron“ Friedrich Wilhelm IV. überwies dem Dichter ein Honorar von 1000 Talern, und König Ludwig von Bayern übersandte ihm einen Ehrenpokal. Außerdem war er Ehrenmitglied im Bonner Maikäferbund.[1]

Vom Rheinlied gab es über 70 Kompositionen. Da das Lied dem französischen Nationalstolz zu nahe trat, rief es in Frankreich Erwiderungen hervor. Unter denen die von Alfred de Musset: Nous l'avons eu, votre Rhin allemand, sich durch Übermut auszeichnete, während Lamartines Friedensmarseillaise (1841) versöhnlichere Saiten anschlug.

Beckers gesammelte Gedichte (Köln 1841) waren unbedeutend und bald vergessen.

Kritik

Heinrich Heine kritisiert den gegen Frankreich gerichteten Chauvinismus des Liedes und lässt in Deutschland. Ein Wintermärchen „Vater Rhein“ selbst kommentieren :
Zu Biberich hab ich Steine verschluckt,[2]
Wahrhaftig, sie schmeckten nicht lecker!
doch schwerer liegen im Magen mir
die Verse von Niklas Becker.[3]

Denkmal

Der Kölner Bildhauer Heinrich Eschweiler schuf ein Denkmal mit dem Reliefmedaillon des Dichters, das am 13. August 1899 in Geilenkirchen enthüllt wurde. Das Denkmal hat den Zweiten Weltkrieg nicht überstanden.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Höroldt, Dietrich (Hrsg.). Geschichte der Stadt Bonn. Bd. 4. Bonn: Dümmlers Verlag, 1989.
  2. Anspielung auf den Nebeljungenstreich.
  3. Caput V, Abs. 5.
Vorlage:Meyers ist obsolet; heißt jetzt Vorlage:Hinweis Meyers 1888–1890