„Nullung“ – Versionsunterschied

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Eine ''Nullung ohne besonderen Schutzleiter'' birgt Gefahren. Wenn der PEN unterbrochen und ein Außenleiter weiterhin mit einem [[Verbrauchsmittel]] verbunden ist, liegt an Gehäusen die Spannung des Außenleiters gegen Erde an, also in der Regel 230 V. Auch im normalen Betrieb liegt an den Gehäusen eine gewisse Spannung gegen Erde an, die nach dem [[ohmsches Gesetz|Ohmschen Gesetz]] durch den Widerstand des Neutralleiters und den durchfließenden Strom hervorgerufen wird. Aus diesen Gründen darf eine ''Nullung ohne besonderen Schutzleiter'' seit sehr langer Zeit nur noch bei Leitern mit einem Querschnitt von mindestens 10 mm² Kupfer oder 16 mm² Aluminium durchgeführt werden.
Eine ''Nullung ohne besonderen Schutzleiter'' birgt Gefahren. Wenn der PEN unterbrochen und ein Außenleiter weiterhin mit einem [[Verbrauchsmittel]] verbunden ist, liegt an Gehäusen die Spannung des Außenleiters gegen Erde an, also in der Regel 230 V. Auch im normalen Betrieb liegt an den Gehäusen eine gewisse Spannung gegen Erde an, die nach dem [[ohmsches Gesetz|Ohmschen Gesetz]] durch den Widerstand des Neutralleiters und den durchfließenden Strom hervorgerufen wird. Aus diesen Gründen darf eine ''Nullung ohne besonderen Schutzleiter'' seit sehr langer Zeit nur noch bei Leitern mit einem Querschnitt von mindestens 10 mm² Kupfer oder 16 mm² Aluminium durchgeführt werden.


=== Verbesserung des Schutzes ===
=== Verbesserung des Schutzes ====)(==
Obwohl ältere Anlagen nur bei wesentlichen Änderungen nachgerüstet werden müssen, ist es sinnvoll, zumindest in Feuchträumen eine bestehende ''Nullung ohne besonderen Schutzleiter'' durch eine ''Nullung mit besonderem Schutzleiter'' und [[Fehlerstromschutzschalter]] zu ersetzen (nach aktueller VDE-Vorschrift muss jeder Steckdosenstromkreis einen Fehlerstromschutzschalter haben). In jedem Fall haftet der Betreiber einer Anlage für die von ihr ausgehenden Gefahren. Da klassische Nullung in Deutschland seit 1. Mai 1973 versicherungsrechtlich nicht zulässig ist – bzw. seit 1990 in den neuen Bundesländern – und seit 1997 die VDE 0100 Teil 610 gilt (regelmäßige Überprüfung der Anlage und Prüfung gegen die aktuellen Bestimmungen, siehe [[DIN-VDE-Normen Teil 1]]), kann im Falle eines Versäumnisses daraus eine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Dies kann auch dazu führen, dass ein ggf. bestehender Versicherungsschutz erlischt.
Obwohl ältere Anlagen nur bei wesentlichen Änderungen nachgerüstet werden müssen, ist es sinnvoll, zumindest in Feuchträumen eine bestehende ''Nullung ohne besonderen Schutzleiter'' durch eine ''Nullung mit besonderem Schutzleiter'' und [[Fehlerstromschutzschalter]] zu ersetzen (nach aktueller VDE-Vorschrift muss jeder Steckdosenstromkreis einen Fehlerstromschutzschalter haben). In jedem Fall haftet der Betreiber einer Anlage für die von ihr ausgehenden Gefahren. Da klassische Nullung in Deutschland seit 1. Mai 1973 versicherungsrechtlich nicht zulässig ist – bzw. seit 1990 in den neuen Bundesländern – und seit 1997 die VDE 0100 Teil 610 gilt (regelmäßige Überprüfung der Anlage und Prüfung gegen die aktuellen Bestimmungen, siehe [[DIN-VDE-Normen Teil 1]]), kann im Falle eines Versäumnisses daraus eine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Dies kann auch dazu führen, dass ein ggf. bestehender Versicherungsschutz erlischt.



Version vom 20. April 2011, 13:16 Uhr

Die Nullung (Erdung) ist eine Schutzmaßnahme gegen Personenschäden bei indirektem Berühren von elektrischen Leitern. Eine Erdung wird vorgenommen, indem die elektrisch leitfähigen Gehäuse von Betriebsmitteln (Körper) mit einem Schutzleiter verbunden werden.

Nullungsarten

Man unterscheidet die Nullung ohne besonderen Schutzleiter, umgangssprachlich Klassische Nullung, bei der der PEN-Leiter sowohl als Neutralleiter als auch als Schutzleiter dient (TN-C-Netz), und die Nullung mit besonderem Schutzleiter, umgangssprachlich „stromlose“ oder Moderne Nullung, bei der ein separater PE- und N-Leiter vorhanden sind (TN-S-Netz).

Nullung ohne besonderen Schutzleiter

Nullung ohne besonderen Schutzleiter

Eine Nullung ohne besonderen Schutzleiter birgt Gefahren. Wenn der PEN unterbrochen und ein Außenleiter weiterhin mit einem Verbrauchsmittel verbunden ist, liegt an Gehäusen die Spannung des Außenleiters gegen Erde an, also in der Regel 230 V. Auch im normalen Betrieb liegt an den Gehäusen eine gewisse Spannung gegen Erde an, die nach dem Ohmschen Gesetz durch den Widerstand des Neutralleiters und den durchfließenden Strom hervorgerufen wird. Aus diesen Gründen darf eine Nullung ohne besonderen Schutzleiter seit sehr langer Zeit nur noch bei Leitern mit einem Querschnitt von mindestens 10 mm² Kupfer oder 16 mm² Aluminium durchgeführt werden.

= Verbesserung des Schutzes ====)(

Obwohl ältere Anlagen nur bei wesentlichen Änderungen nachgerüstet werden müssen, ist es sinnvoll, zumindest in Feuchträumen eine bestehende Nullung ohne besonderen Schutzleiter durch eine Nullung mit besonderem Schutzleiter und Fehlerstromschutzschalter zu ersetzen (nach aktueller VDE-Vorschrift muss jeder Steckdosenstromkreis einen Fehlerstromschutzschalter haben). In jedem Fall haftet der Betreiber einer Anlage für die von ihr ausgehenden Gefahren. Da klassische Nullung in Deutschland seit 1. Mai 1973 versicherungsrechtlich nicht zulässig ist – bzw. seit 1990 in den neuen Bundesländern – und seit 1997 die VDE 0100 Teil 610 gilt (regelmäßige Überprüfung der Anlage und Prüfung gegen die aktuellen Bestimmungen, siehe DIN-VDE-Normen Teil 1), kann im Falle eines Versäumnisses daraus eine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Dies kann auch dazu führen, dass ein ggf. bestehender Versicherungsschutz erlischt.

Normen

  • IEC 364-3/VDE 0100 Teil 310 Schutzmaßnahme gegen indirektes Berühren mit Abschaltung oder Meldung
  • IEC 364-4-1/VDE 0100 Teil 410 Schutzeinrichtung und Abschaltbedingungen

Literatur

  • DIN VDE 0100:1973-05. VDE Verlag, Berlin. Ersetzt durch:
  • DIN IEC 60364-4-43 * VDE 0100-430. VDE Verlag GmbH.

Siehe auch