„Online-Petition“ – Versionsunterschied

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* [http://itc.napier.ac.uk/ International Teledemocracy Centre]
* [http://itc.napier.ac.uk/ International Teledemocracy Centre]
* [http://www.petitiononline.de/ petitiononline.de - Deutsches Petitions-Portal für nichtoffizielle Petitionen]
* [http://www.petitiononline.de/ petitiononline.de - Deutsches Petitions-Portal für nichtoffizielle Petitionen]
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== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 24. Januar 2011, 15:10 Uhr

Die Online-Petition (auch: E-Petition) bezeichnet eine Möglichkeit zur Einreichung einer Petition über das Internet.

Seit 2005 ist die Einreichung von Online-Petitionen beim Deutschen Bundestag nach einem besonderen förmlichen Verfahren möglich. Einzelne Bundesländer sind seitdem gefolgt.

Daneben gibt es die nichtoffiziellen Online-Petitionen, die jedoch keine rechtliche Wirkung haben und in der Regel nicht an das Parlament gerichtet sind.

Online-Petition beim Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag unterscheidet zwei Arten von Online-Petitionen: Einzelpetitionen und Öffentliche Petitionen.

Einzelpetition

In der Einzelpetition kann jeder sein (privates) Anliegen via Online-Formular an den Petitionsausschuss des Bundestages schicken. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Die Einzelpetition wird anonym behandelt. Die Daten werden verschlüsselt dem Ausschuss übermittelt und sind damit für Dritte nicht einsehbar.

Es gilt ein „elektronischer Ersatz der Unterschrift“, wenn „der Urheber und dessen Postanschrift ersichtlich sind und das im Internet für elektronische Petitionen zur Verfügung gestellte Formular verwendet wird“[1]. Zur abschließenden Bestätigung der Petition muss dann statt der bei der herkömmlichen Petition erforderlichen handschriftlichen Unterschrift am Schluss der Petition der Name des Beschwerdeführers in ein Unterschriftkästchen eingetragen werden.

Bis auf die technische Übermittlung unterscheidet sich das Verfahren für Online-Petitionen prinzipiell nicht vom üblichen Petitionsverfahren. Ein im Internet zur Verfügung gestelltes Online-Formular soll das Abfassen und die Übermittlung des Petitionstextes erleichtern.[2]

Öffentliche Petition

Bei der öffentlichen Petition wird das Anliegen und die Begründung im Internet unter Bekanntgabe des Namens des Einreichenden eingestellt. Andere Personen, die das Anliegen für berechtigt halten, können diese Petition durch eine „Mitzeichnung“ unterstützen. Außerdem können die Nutzer über die Petition in einem Forum diskutieren.

Hierbei wird der Petitionstext zunächst für sechs Wochen online gestellt und kann in diesem Zeitraum von beliebig vielen anderen Menschen durch Angabe ihres Namens „unterschrieben“ werden, vorausgesetzt, diese sind im System angemeldet. Je mehr Unterstützer eine öffentliche Petition erhält, desto größeres Gewicht soll ihr dadurch im folgenden Verfahren verschafft werden können.

Ab 50.000 Unterstützern in den ersten drei(!) Wochen nach Veröffentlichung werden „ein Petent oder mehrere Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung angehört. Der Ausschuss kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschließen, dass hiervon abgesehen wird.“[3] Die öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses werden im Parlamentsfernsehen übertragen. Zudem sind die Sendungen ebenfalls im Internet[4] zu sehen und können dort jederzeit als Video-on-Demand auf der Webseite des Bundestages abgerufen werden.

Bevor die eingereichte Petition als öffentliche Petition im Internet zur Diskussion und zur Mitzeichnung eingestellt wird, muss sie den Kriterien hierfür entsprechen.[5] Wird eine Petition, die als öffentliche Petition eingereicht worden ist, nicht veröffentlicht, weil sie den Kriterien hierfür nicht entsprochen hat, wird sie dennoch auf jeden Fall vom Petitionsausschuss behandelt; dann aber als Einzelpetition.

Geschichte

Vor der Online-Petition konnten Petitionen ausschließlich schriftlich eingereicht werden. Sie mussten die vollständige Adresse und die Unterschrift des Petenten beinhalten und in Deutsch abgefasst sein. Weitere Vorgaben gab und gibt es nicht. Nach einem Besuch des Petitionsausschusses in Schottland, bei dem ein ein Online-Petitions-System vorgeführt wurde, beschloss der Ausschuss dieses System zunächst als Modellversuch für den Deutschen Bundestag zu übernehmen.

Eine Onlinepetition ist seit September 2005 möglich. Da Petitionen zuvor namentlich unterzeichnet werden mussten, war es bis dahin nicht möglich, diese online einzureichen oder mitzuunterzeichnen. Anfänglich liefen die deutschen Petitionen über einen Server in Schottland, weil man die dortige Petitionssoftware von der Edinburgh Napier University übernommen hatte. Nachdem der Ausschuss 2007 beschlossen hatte den seit Herbst 2005 laufenden Modellversuch in den laufenden Betrieb zu überführen, ging am 15. Oktober 2008 wurde eine eigene Software online.

Mit der schnellen Verbreitung des Internets etablierte sich diese Art der Petition als ein unkompliziertes und kaum Kosten verursachendes Instrument, einem (politischen) Anliegen Ausdruck zu verleihen. Dabei reichen die Forderungen von der Cannabis-Legalisierung über die Verbesserung der Schulbildung oder die Ergänzung des Grundgesetzes durch einen Passus zum Schutz der deutschen Sprache bis hin zu Protestaktionen gegen das Absetzen einer Fernsehserie. „Anreiz ist die Marke 50.000. Wer binnen drei Wochen so viele Mitzeichner gefunden hat, wird persönlich vom Petitionsausschuss des Bundestags eingeladen.“[6]

2009 wurden täglich etwa 70 Petitionen entgegengenommen, insgesamt rund 20.000. Etwa 10 Prozent davon wurden online eingereicht. 2010 wurden ca. 25 Prozent der Petitionen online eingereicht. Insgesamt gibt es über 920.000 angemeldete Nutzer. (Stand: 13. Dezember 2010)

Einige Bundesländer haben ebenfalls Online-Petitionen eingeführt (Bremen, Hamburg).

In Schottland liefen 2009 etwa 30 Prozent der Petitionen digital.

Online-Petitionssystem

Seit Oktober 2008 gibt es ein eigenes Petitions-System. Das deutsche öffentliche Online-Petitionssystem basierte bis Herbst 2008 als Modellversuch, der testen sollte, ob das System für Deutschland anwendbar ist, auf einem System des Schottischen Parlaments, weshalb die Internetseiten öffentliche Petition des Deutschen Bundestages von International Teledemocracy Centre[7] an der Napier-Universität in Edinburgh zur Verfügung gestellt wurden.[8] Seit Mitte Oktober 2008 hat der Bundestag eine eigene Online-Petitions-Webseite auf Basis des SMF. Anders als bei dem alten System muss sich jetzt jeder Nutzer, der Petitionen einreichen, mitzeichnen und Forenbeiträge schreiben möchte, beim neuen System anmelden. Hierbei wird eine Verifizierungsmail generiert, die beantwortet werden muss. Erst dann sind die interaktiven Elemente freigeschaltet. Für den lesenden Zugriff ist keine Anmeldung notwendig.

Dies wurde auch deshalb festgelegt, um einem Missbrauch vor allem bei den Mitzeichnungen vorzubeugen. In dem alten schottischen System war es noch möglich, ohne Anmeldung Petitionen mitzuzeichnen. Dadurch lag die Hemmschwelle für eine Mitzeichnung niedriger. Es war aber auch möglich, dass dieselbe Petition mehrfach von einer Person mitgezeichnet werden konnte. Wegen des großen Andrangs war die Petitions-Webseite wiederholt vorübergehend nicht erreichbar gewesen.

Unter Kritik steht auch das neue System, weil es relativ schwer bedienbar ist. Einzelne Petenten und Unterstützergruppen haben daher „Hinweise für Anfänger“[9] veröffentlicht.

Anfangs hatte das System bei zu großem Ansturm, insbesondere in den Abendstunden, häufig Ausfälle.[10] Dies wurde jedoch bis Ende 2009 behoben.

Petitionen mit besonders vielen Unterstützenden

Unterzeichnende Zeitraum Inhalt
186.356 Juni 2010 Am 5. Mai 2010 startete der Deutsche Hebammenverband eine E-Petition und überschritt in drei Tagen die für eine sichere öffentliche Sitzung des Ausschusses erforderliche Anzahl von 50.000 Unterstützern. Die Petition richtete sich gegen die steigenden Haftpflichtprämien und die allgemeine schlechte Bezahlung von freiberuflichen Hebammen. Mit insgesamt 186.356 Mitzeichnungen, wovon etwas mehr als 105.000 auf der Internetseite des Petitionsausschusses und der Rest per Unterschrift vorgenommen wurden, war es bisher die Petition mit den meisten Unterstützern.[11][12][13]
134.015 Juni 2009 Die von Franziska Heine eingereichte Petition „Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten[14] Am 22. Februar 2010 fand zu der Petition eine öffentliche Beratung statt, die auch im Internet live übertragen wurde und jetzt noch angesehen werden kann.[15]
128.193 Juni 2008 Petition zur „Halbierung der Besteuerung von Diesel und Benzin“[16]
121.819 November 2010 Petition von Wasilka Heim gegen ein von ihr befürchtetes[17][18] Verkaufsverbot von Heilpflanzen und ihrer damit möglicherweise verbundenen Deklaration und Lizenzierung in der EU[19][20]
106.575 Juli 2009 Eine Petition, eingereicht von Monika Bestle, die zum Ziel hat, die Geschäftspraktiken der GEMA auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen.[21]
73.978 Oktober 2010 Die Mitzeichnenden fordern die Einhaltung der Verträge zur Abschaltung der Atomkraftwerke bis zum Jahr 2023.[22]
60.064 Januar 2007 Petition für ein Praktikumsgesetz, das die Bekämpfung der Missstände für die „Generation Praktikum“ zum Ziel hat[23]
über 60.000 Dezember 2009 Die Petition zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer[24] wurde von 39.565 gültigen Mitzeichnern im Internet und mehr als 20.000 Mitzeichnern auf Papier unterstützt.[25]
52.976 Februar 2009 Antrag für ein Bedingungsloses Grundeinkommen[26]
45.127 November 2006 Petition gegen die Einführung von Wahlmaschinen (§ 35 Bundeswahlgesetz)[27]

Nichtoffizielle Online-Petition

Eine nichtoffizielle Online-Petition ist nicht mehr als eine gesammelte Meinungsäußerung ohne rechtliche Wirkung. Wie der offene Brief oder der Aufruf ist die nichtoffizielle Online-Petition ein Instrument der Öffentlichkeitsarbeit, mit deren Hilfe auf informellem Wege Druck auf Unternehmen, Parteien oder andere Verbände ausgeübt werden soll. Dabei werden Unterschriften von Personen, die die von der Online-Petition bezweckten Ziele unterstützen, entweder auf einer Webseite oder per E-Mail gesammelt. Anstelle einer regulären Unterschrift unterzeichnet der Unterstützer auch hier mit seinem Namen und seiner E-Mail-Adresse.

Die Wirkung inoffizieller Online-Petitionen ist umstritten, nicht zuletzt, da die Gültigkeit der Unterzeichnungen schwierig zu kontrollieren ist. E-Mail-Petitionen verfehlen häufig ihr Ziel, da die Empfängeradressen die häufig standardisiert formulierten E-Mails automatisch herausfiltern. Häufig wird zusätzlich ein Captchabild verwendet um das automatisierte Ausfüllen des Formulars zu verhindern.

Andererseits findet das Anliegen über das Internet eine rasche Verbreitung, wodurch eine schnelle und große Aufmerksamkeit auf das Thema erzielt wird. So erreichte zum Beispiel ein Fernsehzuschauer durch seine Online-Petition, dass der Fernsehsender ProSieben die bereits abgesetzte SerieMein neuer Freund“ wieder ins Programm aufnahm.

Nichtregierungsorganisationen verwenden bei wichtigen Anliegen i. d. R. eine Kombination aus klassischer Unterschriftensammlung bzw. Brief- oder Postkartenaktion mit den Methoden einer Online-Petition.

Literatur

  • Ulrich Riehm u. a.: Bürgerbeteiligung durch E-Petitionen. Analysen von Kontinuität und Wandel im Petitionswesen, Edition Sigma, Berlin, 2009, ISBN 3-8360-8129-6

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden, Abs. 4, S. 1 Grundsätze des Petitionsausschusses
  2. Hinweise des Petitionsausschusses zum Einreichen einer Petition
  3. Petitionsausschuss: Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze), Nr. 8.4, Absatz 4
  4. Öffentliche Anhörungen und Sitzungen des Petitionsausschusses
  5. Eine Petition einreichen
  6. Christian Rath: Protest per Mausklick, die tageszeitung, 8. August 2009
  7. International Teledemocracy Centre
  8. Das Online-Petitionssystem des Deutschen Bundestages lief bis Oktober 2008 auf einem Server in Schottland
  9. Sieben Schritte zur Mitzeichnung einer Online-Petition – Anleitung und Voraussetzungen, forum-grundeinkommen.de, 15. Februar 2009
  10. Problem-Analyse der Petitions-Software: ePetition Problemanalyse
  11. https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=11400 zur Petition
  12. Vorlage:Tagesschau
  13. Pressemitteilung des Dt. Hebammenverbands vom 20.6.2010
  14. Online-Petition Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten
  15. Indizierung und Sperrung von Internetseiten (Öffentliche Anhörung des Petitionsausschusses vom 22.02.2010)
  16. Halbierung der Besteuerung von Diesel und Benzin
  17. taz: Dubiose Aktion für Heilkräuter, 11. November 2010, abgerufen am 14. November 2010
  18. Spiegel: Absurde Angst um die Kamille, 11. November 2010 abgerufen am 12. November 2010
  19. Amtsblatt der Europäischen Union: RICHTLINIE 2004/24/EG (PDF)
  20. Petition: Keine Umsetzung des EU-Verkaufsverbotes für Heilpflanzen abgerufen am 12. November 2010
  21. Petition: Bürgerliches Recht - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vom 19. Mai 2009
  22. Petition: Nukleare Ver- und Entsorgung - Einhaltung der Verträge zur Abschaltung der Atomkraftwerke bis zum Jahr 2023 vom 17.08.2010
  23. Förderung der beruflichen Weiterbildung/Praktikum: Abgrenzung von Arbeitsverhältnissen per Gesetz
  24. Petition: Steuerpolitik - Einführung einer Finanztransaktionsteuer vom 6. November 2009
  25. Finanztransaktionssteuer: Etappensieg für Kampagne, abgerufen am 9. Dezember 2009
  26. https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=1422
  27. Petition zur ersatzlosen Streichung des § 35 Bundeswahlgesetz, textgleiche Ersatzpetition aufgrund technischer Probleme (zu viele Mitzeichner; Namen und Anzahl der Mitzeichner wurden beim Umzug der Website nicht mitgenommen)