Operator (Bildungswesen)

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Im Bildungswesen versteht man unter Operatoren bestimmte Verben, die im Imperativ für Aufgabenstellungen eingesetzt werden. Primär werden sie in Prüfungen, Klausuren und Leistungskontrollen eingesetzt, zu deren Vorbereitung als Arbeitsaufträge auch im gesamten Unterricht.[1] Nur diejenigen Verben sind geeignet, die eine wahrnehmbare, in Lernprodukten sich niederschlagende, vielfach sogar messbare Umsetzung gestatten. Rein mentale Vorgänge (erkennen, nachspüren) sind keine Operatoren. Lernpsychologisch entstammen Operatoren damit dem Behaviorismus.

Operatoren in Deutschland und Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im deutschen und österreichischen Schulsystem werden die Lernziele meist in drei Anforderungsbereiche aufgeteilt, die ein unterschiedliches Ausmaß von Eigenleistung und komplexem Denken vom Schüler erfordern. Der Anforderungsbereich I umfasst meist eine Reproduktion, Anforderungsbereich II eine Reorganisation (Umgestaltung) sowie einen Transfer (Übertragung, Anwendung) und Anforderungsbereich III Urteilsbildung, Reflexion und Problemlösung.[1] Bei manchen Gegenständen kann der dritte Bereich eine gestalterische Aufgabe beinhalten.

In der Bundesrepublik werden Operatoren primär in Prüfungen in der Sekundarstufe II und dem Zentralabitur eingesetzt. Ziel ist die Vorbereitung auf ein wissenschaftliches Arbeiten, die Erfüllung von Bildungsstandards und Bildungszielen und eine Orientierung des Unterrichts an abprüfbaren Kompetenzen.

Je nach Schulfach kann die Gestaltung der Operatoren variieren. So findet zum Beispiel eine Rangordnung im Fach Mathematik nicht statt. In einigen Fächern wie Kunst, Musik und Sport können mehr Kompetenzen praktisch abgefragt werden, zum Beispiel das Zeichnen oder das Komponieren. Zudem sind viele Operatoren auch mehreren Anforderungsbereichen zuzuordnen (interpretieren, analysieren).

Die Operatoren finden sich als Listen in den Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung, nicht mehr in den diese ersetzenden Bildungsstandards[2]. Mit Beispielen versehen zeigt sie die Liste für die Deutschen Auslandsschulen.[3]

Liste der Operatoren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anforderungsbereich 1: Reproduktion[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

(Be)nennen
Die aus einem Text entnommenen Informationen sollen nach bestimmten Aspekten eines gegebenen Sachverhalts wiedergegeben werden und Fakten zusammengetragen werden.
Beschreiben
Textaussagen oder Sachverhalte sollen in eigenen Worten strukturiert und fachsprachlich richtig dargestellt werden.
Wiedergeben
Inhalte, Zusammenhänge sollen in eigenen Worten sachlich und fachsprachlich richtig formuliert wiedergeben werden.
Zusammenfassen oder Skizzieren
Inhalte, Aussagen, Zusammenhänge sollen komprimiert und strukturiert fachsprachlich richtig dargestellt werden.
Definieren
Die Bedeutungen von Begriffen soll in Abgrenzung von benachbarten Begriffen wiedergeben werden.
Dokumentieren
Ergebnisse sollen zusammengefasst und dokumentiert werden.

Anforderungsbereich 2: Reorganisation und Transfer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Untersuchen oder Erschließen
Texte, Textaussagen, Problemstellungen, Sachverhalte sollen kriterienorientiert bzw. aspektgeleitet bearbeitet werden.
Einordnen
Ein Inhalt, eine Aussage, Raum, eine Problemstellung oder ein Sachverhalt soll in einen vorgegebenen oder selbst gewählten Kontext einbezogen werden.
Erläutern und Erklären
Textaussagen, Sachverhalte sollen auf der Basis von Kenntnissen und Einsichten differenziert dargestellt werden und durch zusätzliche Informationen und Beispiele veranschaulicht werden.
In Beziehung setzen
Analyseergebnisse, Textaussagen, Sachverhalte, Problemstellungen sollen mit vorgegebenen oder selbstgewählten Aspekten in Verbindung gebracht werden.
Erörtern
Sachzusammenhänge sollen mit Hilfe ergänzender Informationen verdeutlicht werden.
Entscheiden
Sich zwischen mehreren Möglichkeiten begründet für eine entscheiden (zum Beispiel durch eine Pro-und-Kontra-Argumentation oder Beweisführung bzw. Widerlegung)

Anforderungsbereich 3: Reflexion und Problemlösung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Deuten
Ergebnisse der Textbeschreibung sollen in einen Erklärungszusammenhang unter der Berücksichtigung des Wechselbezuges von Textstrukturen, Funktionen und Intentionen, der erfassten zentralen strukturbildenden genretypischen, syntaktischen, semantischen und stilistisch-rhetorischen Elemente und ihrer Funktion für das Textganze zusammengebracht werden.
Bewerten
Hinsichtlich eines Textes, einer Textaussage, der ästhetischen Qualität eines Textes, eines Sachverhalts, einer Problemlösung, einer Problematik ohne subjektiven Wertebezug soll mit Bezug von Fachwissen und -erkenntnis ein selbstständiges und begründetes Sachurteil gebildet werden.
(kritisch) Stellung nehmen
Eine Problemstellung, Problemlösung, ein Sachverhalt, eine Wertung soll auf der Grundlage fachlicher Kenntnis und Einsicht nach kritischer Prüfung und sorgfältiger Abwägung eingeschätzt werden.
Begründen
Ein Analyseergebnis, Urteil, eine Einschätzung oder eine Wertung soll fachlich und sachlich durch Belege, Beispiele oder eine Argumentation eine These beweisen.
Sich auseinandersetzen mit
Aufgabe ist es, zu einer (fachlichen) Problemstellung oder These eine Argumentation zu entwickeln, die zu einem begründeten und nachvollziehbaren Ergebnis führt.
Prüfen oder überprüfen
Eine Textaussage, These, Argumentation, Analyseergebnis, ein Sachverhalt soll auf der Grundlage eigener Kenntnisse, Einsichten oder Textkenntnis auf die Angemessenheit hin untersucht werden. Dabei soll ein Ergebnis entstehen.
Entwerfen
In Verbindung mit einer Textvorlage soll auf der Grundlage einer konkreten Arbeitsanweisung ein eigener Text unter Benennung der notwendigen Entscheidungen und Arbeitsschritte verfasst und geplant werden.
Gestalten
In Verbindung mit einer Textvorlage soll auf der Grundlage einer konkreten Arbeitsanweisung ein eigener Text nach ausgewiesenen Kriterien erarbeitet werden.

Zwischen Anforderungsbereich 1 und 2[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Darstellen
Aus dem Unterricht bekannte oder aus dem Material entnehmbare Informationen und Sachzusammenhänge sollen geordnet (graphisch oder verbal) und verdeutlicht werden.
Lokalisieren oder Verorten
Ein Fall- oder Raumbeispiel soll nach einem bekannten Orientierungsraster klassifiziert und eingeordnet werden.

Zwischen Anforderungsbereich 2 und 3[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Analysieren
Komplexe Materialien, Texte und Sachverhalte sollen in ihren Einzelaspekten erfasst werden mit dem Ziel, Entwicklungen und Zusammenhänge zwischen ihnen aufzuzeigen.
Anwenden
Theorien, Modelle, Regeln sollen mit konkretem Fall- oder Raumbeispiel oder Sachverhalten in Beziehung gesetzt werden.
Vergleichen
Texte, Textaussagen, Problemstellungen, Sachverhalte sollen unter vorgegebenen oder selbst gewählten Aspekten auf der Grundlage von vorgegebenen Kriterien gegenüberstellt werden und in Beziehung zueinander gesetzt und analysiert werden. Dadurch sollen Gemeinsamkeiten, Unterschiede, Teil-Identitäten, Ähnlichkeiten, Abweichungen oder Gegensätze ermittelt werden.
Interpretieren
Zusammenhänge bzw. Ergebnisse sollen begründet auf gegebene Fragestellungen bezogen werden.

Spezielle Operatoren in der Mathematik, Statistik und Naturwissenschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Mathematik beziehen sich die Operatoren in Gegensatz zu den anderen Fächern meist auf eine rechnerische und/oder grafische Darstellung und Lösung eines Problems. Antworten werden in einem Antwortsatz wiedergeben. Um einen Sachverhalt zu beweisen, zu beurteilen, zu zeigen, nachzuweisen oder zu widerlegen, kann eine mathematische Beweismethode bzw. ein mathematischer oder logischer Beweis erforderlich sein.

Berechnen
Ergebnisse sollen mit der Darstellung von Ansatz und Berechnung erzielt werden.
Bestimmen und Ermitteln
Zusammenhänge bzw. Lösungswege sollen aufgezeigt werden und das Vorgehen dargestellt werden. Anschließend sollen die Ergebnisse formuliert werden.
Erstellen und Aufstellen
Sachverhalte, Vermutungen, Zusammenhänge, Methoden, Gleichungen etc. sollen in übersichtlicher, fachlich sachgerechter oder vorgegebener Form notiert werden.
Herleiten
Eine Gleichung oder Sachverhalt soll hergeleitet werden.
Grafisch darstellen, modellieren oder zeichnen
Sachverhalte sollen fachlich richtig visualisiert werden und/oder auf ein Modell übertragen werden.
Ordnen und Klassifizieren
Begriffe, Gegenstände, Daten etc. sollen auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch eingeteilt werden.
Auswerten
Daten oder Sachverhalte sollen zusammengestellt werden und zu einer abschließenden Gesamtaussage geführt werden.
Vervollständigen oder Erweitern
Eine angegebene Struktur soll gemäß konkreten Vorgaben erweitert und dargestellt werden.
Implementieren, Entwickeln oder Modifizieren
Eine angegebene Struktur soll gemäß konkreten Vorgaben verändert oder erweitert werden.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Operatoren, unterteilt nach Schulfächern
Die hier aufgenommenen Operatorenlisten aus Nordrhein-Westfalen wären im Prinzip – so oder so ähnlich – auf alle Bundesländer übertragbar.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Sandra Reitbrecht, Brigitte Sorger: Operatoren als Marker der Kompetenzorientierung: Eine Analyse des österreichischen Curriculums der Sekundarstufe I. In: R&E-Source: Open Online Journal for Research and Education. (ISSN 2313-1640) 5. Jg., H. 1 (April 2018), [Artikel Nr. 497 ??], S. 1–13. (PDF)
  2. Bildungsstandards im Fach Deutsch Abitur. KMK, 2012, abgerufen am 6. Juni 2020.
  3. Auslandsschulwesen Operatoren. KMK, 2012, abgerufen am 6. Juni 2020.