Perplexität (Recht)
Von Perplexität spricht man in der Rechtswissenschaft, wenn eine Äußerung (Willenserklärung oder Vertragsregelung) mehrere Bestimmungen enthält, die sich in den Rechtsfolgen widersprechen und deren Vorrang sich auch nicht durch Auslegung ermitteln lässt. Eine derartige Äußerung ist als Willenserklärung oder als Vertragsregelung nichtig.[1]
Beseitigt die Auslegung den inneren Widerspruch mehrerer Bestimmungen, indem sie einer den Vorrang zuweist, so ist die Willenserklärung oder Vertragsregelung wirksam. Darauf hat der Richter nach BGH-Rechtsprechung hinzuwirken.[2][3]
Auch Gesetze sind perplex, wenn sie dem Gebot der Normenklarheit widersprechen. Sie werden vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle für nichtig erklärt (§ 78, § 82 Abs. 1 BVerfGG).[4]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Medicus/Petersen, Bürgerliches Recht nach Anspruchsgrundlagen, 25. Auflage, Rn. 133.
- ↑ BGHZ NJW 1986, 1035 f.
- ↑ Dieter Medicus: Bürgerliches Recht. 19. Aufl. Carl Heymanns Verlag, Köln 2002, ISBN 3-452-24982-4, Rnr. 133 f.
- ↑ Emanuel Vahid Towfigh: Komplexität und Normenklarheit – oder: Gesetze sind für Juristen gemacht Preprints of the Max Planck Institute for Research on Collective Goods, Bonn 2008/22, S. 10 ff.