Prüfungsordnung (Deutschland)

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Eine Prüfungsordnung legt in Deutschland die Rahmenbedingungen für eine Prüfung fest. Prüfungsordnungen sind Teil des Prüfungsrechts.

Berufliche Bildung

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Die Prüfungen im Rahmen einer Berufsausbildung werden von einer Prüfungsordnung nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt.

Für Prüfungen an Hochschulen erlassen diese eigene Prüfungsordnungen. Aufbau und Inhalte des Studiums sind teilweise separat in einer Studienordnung geregelt, die auf ein Modulhandbuch verweisen kann.

Prüfungsordnungen regeln meist

  • die Studienziele,
  • den Studienablauf,
  • den zu verleihenden akademischen Grad,
  • die Zugangsvoraussetzungen,
  • die Regelstudienzeit,
  • die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen, Prüfungsleistungen sowie Einstufung in höhere Fachsemester,
  • den Prüfungsablauf,
  • die Prüfungstermine und Anmeldefristen,
  • die Regelungen zu Versäumnis, Rücktritt, Täuschung,
  • die Bewertung von Prüfungsleistungen und Bildung der Noten,
  • die Prüfungsformen und
  • Wiederholungsmöglichkeiten der Prüfungen.

Für die Verwaltung der Prüfungen ist meist ein Prüfungsamt zuständig.