Prozessregister

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Das Prozessregister ist das Aufzeichnungsregister des Anwalts, in dem er alle neuen Akten kontinuierlich einträgt. Dieses Register dient der fortlaufenden Aufzeichnung der neuen anwaltlichen Akten.

Inhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eingetragen werden:

Das Prozessregister ist wesentlich für die Kollisionsprüfung des Anwalts. Wird die betreffende Akte später abgelegt, so wird auch das Ablagedatum im Prozessregister vermerkt.

Anhand des Prozessregisters, das inzwischen meist elektronisch geführt wird, kontrolliert der Anwalt seine Aktenführung.