Präsidialrat
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Präsidialrat bezeichnet
- in einem deutschen Gerichtszweig ein Gremium, das u. a. bei der Richterwahl mitwirkt, siehe Präsidialrat (Fachgerichtsbarkeit),
- beim deutschen Bundesverfassungsgericht ein Amtsträger, der u. a. bei der Eingangskontrolle von Verfassungsbeschwerden eingesetzt wird, siehe Präsidialrat (Bundesverfassungsgericht),
- in bestimmten Staaten ein Gremium als kollektives Staatsoberhaupt, siehe Präsidialrat (Staatsoberhaupt).