Schachtelprinzip

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Schachtelprinzip wird in verschiedenen Kontexten verwendet:

  • In der Wirtschaftsordnung der DDR bedeutete das Schachtelprinzip, dass die Haushaltspläne untergeordneter Einheiten (z. B. Bezirke) gleichzeitig Teil der Haushaltspläne der übergeordneten Einheiten waren und die übergeordneten Einheiten ein Weisungsrecht hatten, siehe Staatshaushalt (DDR)#Schachtelprinzip
  • Im deutschen Sachenrecht beschreibt Schachtelprinzip die in § 953 ff. normierte Regel, dass mit dem Erwerb einer Sache auch die dazugehörigen Bestandteile erworben werden, siehe Schachtelprinzip (Sachenrecht)
  • In Planungsprozessen beschreibt Schachtelprinzip, dass untergeordnete Pläne Teil des übergeordneten Plans sein müssen, siehe Schachtelprivileg (Planung)

Siehe auch: