Schiedsstelle

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eine Schiedsstelle ist eine Stelle zur außergerichtlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten.

Überblick[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schiedsstellen können gesetzlich oder privatrechtlich eingerichtet sein. Beispiele für gesetzlich eingerichtete Schiedsstellen sind

  • die Schiedsstelle Bayern nach § 18a KHG der Bayerischen Krankenhausgesellschaft[1]

Privatrechtlich eingerichtete Schiedsstellen können von Stiftungen oder berufsständischen Zusammenschlüssen getragen sein. Beispiele sind

  • KfZ-Schiedsstellen[2]

Ähnliches[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ähnlich eingerichtet wie Schiedsstellen sind

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Website www.bkg-online.de/angegliederte-institutionen/schiedsstelle
  2. Website kfz-schiedsstellen.de