Sekundäremission (Begriffsklärung)

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Sekundäremission bezeichnet:

  • in der Physik, die durch Primärstrahlung induzierte Emission von Sekundärstrahlung, siehe Sekundäremission.
  • in der Chemie, den Ablauf von unerwünschten Nebenreaktion bei chemischen Prozessen, die zur Abgabe von Schadstoffen führen.
  • in der Wirtschaft, das Angebot börsennotierter Aktien, die zuvor noch nicht an der Börse, sondern nur privat verkauft wurden, vgl. Emission (Wirtschaft)