Signatur (E-Mails und Postings)

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Mozilla Thunderbird stellt Signaturen hellgrau dar

Als Signatur wird ein Textabschnitt bezeichnet, der häufig am Ende von E-Mails, Usenet-Postings oder Beiträgen in Internetforen steht und Angaben zum Absender enthält.

Die Verwendung von Signaturen im Usenet geht auf den Umstand zurück, dass aus dem Header eines Beitrags nicht immer der Absender hervorging. So wurde die Kopfzeile für Name und E-Mail-Adresse des Absenders („From:“) erst im Jahr 1983 durch den RFC 850[1] eingeführt. Auch war es möglich, dass einzelne Kopfzeilen von E-Mails oder Usenet-Postings auf dem Transportweg abgetrennt wurden. Um dem Leser auf einfache Weise deutlich zu machen, von wem eine Nachricht stammt, hat es sich deswegen durchgesetzt, am Ende der Nachricht Kontaktinformationen einzufügen.

Die Angabe des vollständigen Namens des Absenders in der Signatur hat auch heute noch ihre Daseinsberechtigung, denn gemäß RFC 822[2] sind lediglich 7-Bit-Zeichen im Header erlaubt. 8-Bit-Sonderzeichen müssen kodiert werden. Namen mit deutschen Umlauten können dabei verstümmelt werden, was dazu führt, dass der Empfänger den Namen im From-Feld nicht lesen kann. Aus diesem Grund sollte für die Absender-Angabe im From-Feld eine Umschrift benutzt werden (beispielsweise „Andre Mueller“ statt „André Müller“). Wird die E-Mail anschließend mit einer Grußformel abgeschlossen, in der nicht der Name des Absenders benutzt wird – beispielsweise „Dein André“ (im Body-Text können Sonderzeichen benutzt werden, wenn dies im Header angegeben wurde, siehe Multipurpose Internet Mail Extensions) –, erlangt der Empfänger keine Information über die korrekte Schreibweise des Namens des Absenders. Durch die Angabe des Namens in der Signatur wird dem entgegengewirkt, ohne dass die Grußformel dadurch an persönlichem Charakter verliert.

Die früher übliche Beschränkung der Länge der Signatur auf vier Zeilen à 80 Zeichen ist heute nur noch selten üblich. Sie wurde mit den hohen Verbindungskosten und den niedrigen Übertragungsraten begründet.[3] Im geschäftlichen E-Mail-Verkehr, für den in Deutschland seit 2007 besondere Bestimmungen in Bezug auf die Angabe von Kontaktinformationen u. Ä. gelten, findet sie keinerlei Berücksichtigung. Eine Alternative zur Signatur ist die vCard.

Etablierte Konvention ist, eine Signatur durch einen Signaturtrenner vom Nachrichtentext abzutrennen. Dieser besteht aus einer Zeile, die nur die Zeichenfolge „-- “ (zwei Bindestriche und ein Leerzeichen) enthält.[4] Dadurch ermöglicht man es den meisten E-Mail-Programmen und Newsreadern, eine Signatur automatisch zu erkennen und beim Antworten nicht zu zitieren.

Beispiel für eine Signatur:

Hallo,
das ist ein Beispieltext, um Signaturen zu demonstrieren.
Viele Grüße
Max
-- 
Maren und Max Mustermann
Musterstr. 8, 12345 Musterstadt, Deutschland
Tel.: +49 333 88888, Fax: +49 333 88999
Web: www.example.com E-Mail: mustermann@example.com

Abgrenzung zur elektronischen Signatur

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Die hier beschriebene Signatur in E-Mails ist nicht zu verwechseln mit und unabhängig von einer elektronischen Signatur; sie hat mit dieser nichts zu tun.

Rechtslage in Deutschland

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Pflichtangaben laut dem Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschaftsregister:

  • Bezeichnung der Firma
  • Ort der Handelsniederlassung
  • Registergericht
  • Handelsregisternummer
  • Geschäftsführer
  • Vorstandsmitglieder
  • Aufsichtsratsvorsitzender

Andere Verwendungszwecke

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Taglines und ASCII-Art

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Eine besondere Art von Signaturen sind die früher häufig in Mailboxen verwendeten Taglines. Hier war es üblich, an seine Echomail einen kurzen Spruch, einen einzeiligen Witz oder einen Satz mit einer Lebensweisheit anzuhängen. Vor diesem Hintergrund werden solche kurzen Sprüche auch heute noch Taglines genannt, auch wenn sie beispielsweise in E-Mails oder Foren Verwendung finden. (Siehe auch Fortune.)

Neben dem Verbreiten von Kontaktinformationen und Taglines wird die Signatur auch häufig zur Darstellung von ASCII-Art verwendet.

Signatur-Programme

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Die Signaturen von Programmierern enthalten manchmal den Quelltext eines kleinen Computerprogramms, zum Beispiel ein „JAPH“. Umgekehrt werden kurze Programme, deren Quelltext in einer Signatur Platz finden würde, gelegentlich als „Signatur-Programme“ bezeichnet, auch wenn sie niemals Bestandteil einer Signatur waren. Das folgende Beispiel (Quelle siehe Weblinks) enthält – neben den in einer Signatur üblichen Inhalten – den Quelltext (hier grün eingefärbt) eines Programmes in der Programmiersprache C, das Primzahlen berechnet:

main(x,y/* Patrik Lundin |       xxxxxx@xxxx.xxxx.xx         */){for(;x++;)
for(y=2/*  Docentv. 28   |        xxxxxxx@xx.xxxx.xx        */;x%y;)printf(
++y/x+/*   977 52 Luleaa | http://www.ludd.luth.se/~lundin */"\0%d\n",x);}

Einzelnachweise

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  1. RFC 850 – Standard for Interchange of USENET Messages. Juni 1983 (englisch).
  2. RFC 822 – Standard for the Format of ARPA Internet Text Messages. August 1982, Abschnitt 3.3: Lexical Tokens. (englisch). RFC 5322 – Internet Message Format. Oktober 2008, Abschnitt 2: Lexical Analysis of Messages. (löst RFC 2822 ab, englisch).
  3. RFC 1855 – Netiquette Guidelines. Oktober 1995, Abschnitt 2.1.1 (englisch).
  4. Charles H. Lindsey: Usenet Best Practice. 2005 (englisch). RFC 3676 – The Text/Plain Format and DelSp Parameters. 2004, Abschnitt 4.3 (englisch). RFC 1849 – “Son of 1036”: News Article Format and Transmission. 2010, Abschnitt 4.3.2 (englisch).