Stadt- und Landrecht (Österreich)
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Das k.k. Stadt- und Landrecht war bis 1868 in den österreichischen Ländern der Habsburgermonarchie eine staatliche Behörde mit Kompetenzen, die heute von der Landesregierung und dem Landesgericht ausgeübt werden.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Stadt- und Landrecht. In: Neuere österreichische Rechtsgeschichte. Wien 1869. S. 99.