Straßenverkehrszeichenverordnung

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Basisdaten
Titel: Straßenverkehrszeichenverordnung 1998
Langtitel: Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Straßenverkehrszeichen
Abkürzung: StVZVO 1998
Typ: Verordnung
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Verkehrsrecht
Fundstelle: BGBl. II Nr. 238/1998
Datum der Verordnung: 29. Juli 1998
Inkrafttretensdatum: 1. August 1998
Letzte Änderung: BGBl. II Nr. 292/2013
Verordnungstext: ris.bka
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!
Verkehrszeichen entsprechend der StVZVO

Die Straßenverkehrszeichenverordnung 1998 (StVZVO 1998) ist eine Rechtsverordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, die in Österreich die Ausführung der Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs regelt. Rechtsgrundlage ist § 34 Abs. 1 der StVO. Sie hat zum 1. August 1998 die Straßenverkehrszeichenverordnung 1995 – StVZVO 1995[1] ersetzt.

Die StVZVO gilt für alle Straßenverkehrszeichen, die nach Maßgabe des § 32 StVO zur Regelung und Sicherung des Verkehrs vom Straßenerhalter auf seine Kosten anzubringen und zu erhalten sind. Es werden die allgemeine Beschaffenheit sowie Farben, Rückstrahlwirkung, Abmessung, Schrift etc. vorgeschrieben.[2]

Die grafische Gestaltung der Verkehrszeichen als solche ergibt sich hingegen aus §§ 48–54 der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) und den dort enthaltenen Bildtafeln für Gefahren-, Vorschrifts- und Hinweiszeichen sowie Zusatztafeln.

Inhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Verkehrszeichenfolien müssen reflektierend sein.[2] In Österreich besteht hierfür der Standard ÖNORM V 2050,[3] welcher jedoch unverbindlich ist.

Textzeichen auf Verkehrszeichen müssen entsprechend Anlage 8 die Schriftart Tern enthalten,[2] bis 2013 war die Austria genannte Schrift verpflichtend.[4]

Außerdem müssen Verkehrszeichen seit 2013 die CE-Kennzeichnung tragen, um die Konformität mit der harmonisierten Normenreihe EN 12899 nachzuweisen.[3] Für dauerhafte Verkehrszeichen sind außerdem die Bestimmungen der RVS 08.23.01 einschlägig, für temporäre ("Baustellenverkehrszeichen") die der RVS 08.31.02.[3]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. BGBl. Nr. 770/1995
  2. a b c Straßenverkehrszeichenverordnung 1998. In: Rechtsinformationssystem des Bundes. Bundesministerium für Finanzen, 4. Oktober 2023, abgerufen am 4. Oktober 2023.
  3. a b c Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK): Verkehrszeichen. Abgerufen am 4. Oktober 2023.
  4. Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr: 238. Verordnung: Straßenverkehrszeichenverordnung 1998 – StVZVO 1998. In: BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Band 1998. Wien 29. Juli 1998, S. 1205–1227 (bka.gv.at [PDF]).