Diskussion:Josef Kollmer

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von 2A02:908:F17:35C0:A568:2787:E823:399F in Abschnitt Bayerische "Gedenkkultur"
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Quellenlage

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ist schlecht, daher keine weiteren Angaben über die Urteilsbegründung. --Schreiben Seltsam? 00:10, 14. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

SS-Eintritt vor NSDAP-Eintritt?

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Im Artikel steht, dass Kollmer bereits im Januar 1935 der SS beigetreten sein soll - aber erst im Mai 1937 der NSDAP. Meines Wissens war eine Mitgliedschaft in der NSDAP für eine Bewerbung um die Aufnahme in die SS bis 1939 zwingende Voraussetzung. Hier sollten Quellen angegeben werden, die diese doch reichlich besondere Abfolge glaubhaft belegt.--Art und wIEse (Diskussion) 15:17, 12. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Siehe Mitglieder-Aufnahmesperre der NSDAP ab 1. Mai 1933. Ausnahmen bestanden u.a. für SS-Angehörige. Und/aber für SS-Bewerber war demnach keine Parteizugehörigkeit gefordert. --Güwy (Diskussion) 22:38, 15. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Bayerische "Gedenkkultur"

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Wie die SZ 2022 berichtete, wurde im Kloster Pielenhofen bis in die Gegenwart an Kollmer positiv gedacht. Vielleicht kann man dieses makabre Detail einbauen, sollte das Lemma insgesamt einmal aufbereitet werden. Erwähnt wird auch, dass der SZ-Redaktion eine Übersetzung des Urteils gegen Kollmer vorliegt. https://sz.de/1.5712607 --2A02:908:F17:35C0:A568:2787:E823:399F 14:55, 23. Mai 2024 (CEST)Beantworten