Technische Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a StVZO

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Die Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a StVZO, kurz Technische Anforderungen oder TA genannt, sind 34 Anlagen zum § 22a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

Darin sind die Prüfbedingungen und -vorschriften für die, die Prüfzeichen vergebenden Ingenieure festgelegt.

Bestandteile[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]