Tektur (Bauplanung)

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Als Tektur bezeichnet man im Bauwesen die Änderung eines Bauantrages durch den Antragsteller.[1]

Tektur im Baurecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Tektur-Pläne werden benötigt, wenn die im Bauantrag überreichten Pläne nachträglich verändert und genehmigt werden sollen. Alle Änderungen an bereits dem Bauamt vorgelegten Plänen, wie etwa der Wegfall oder die zusätzliche Planung eines Fensters, müssen vor ihrer Realisierung als Tektur[2] nachgereicht werden. Dazu gehören auch alle weiteren Dokumente, welche von der Änderung betroffen sind, wie etwa die Baubeschreibung, die Flächenberechnungen, die Rohbaukosten etc.[3]

In Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Österreich gibt es den Begriff Tektur nicht. Hier heißt es Auswechslungsplan.[4]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Deutscher Bauzeiger 22.2.31 Bauamt – Bauantrag – Tekturpläne
  2. Tektur im Duden, abgerufen am 26. März 2020
  3. Deutscher Bauzeiger 22.2.31 Bauamt – Bauantrag – Tekturpläne
  4. Pläne im Bauwesen. In: ra-w.at. S. 2, abgerufen am 17. November 2023.