Thorner Privileg

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Im Thorner Privileg wurden dem polnischen Adel politische Vorrechte eingeräumt. Es wurde am 4. Dezember 1520 von König Sigismund dem Alten auf dem Sejm in Bromberg erlassen.

Das Adelsprivileg beinhaltete:

  • Bauern mussten mindestens einen Tag in der Woche auf den Ländereien ihrer Feudalherren Frondienste leisten, die Regel waren zwei bis vier Tage in der Woche.
  • dem Adel wurde bestätigt, dass der Weichselhandel war für ihn zollfrei und ohne Beschränkungen zu gewährleistet wurde.
  • dem Adel wurde bestätigt, dass er nicht der Strafgerichtsbarkeit der Städte unterliegt.
  • Andrzej Nowak: Dzieje Polski. Tom III. Królestwo zwycięskiego orła, 2017.