Umbauverbot

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Umbauverbot ist ein Fachbegriff des Eisenbahnwesens und bezeichnet ein Verbot, die Innenanlage eines Stellwerkes zu ändern.

Es wird vom Infrastrukturbetreiber ausgesprochen und gilt für einen bestimmten Zeitraum oder bis auf weiteres. Grund sind meist Sicherheitsgründe, weil die Aderisolierung der Innenraumverdrahtung, teilweise auch der Kabelanlage versprödet ist, die Anlage nicht mehr dem Stand der Technik entspricht oder für Änderungen keine Teile mehr verfügbar sind.[1][2] Bei einem vorliegenden Umbauverbot wird zur Kompensation meist bereits ein neues Stellwerk geplant und in absehbarer Zeit umgesetzt.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Artikel bei pms.voessing.de
  2. Artikel aus "Diplomarbeiten 2007" der tu.dresden Suche nach "Bewertung der Anpassungsfähigkeit von Altstellwerken bei Baumaßnahmen unter besonderer Beachtung von Bestandsschutz und Umbauverbot"