Usurpation (Begriffsklärung)
Erscheinungsbild
Usurpation (von lat. usurpatio bzw. von lat. usurpare, eigentlich durch Gebrauch an sich reißen, widerrechtlich die Macht an sich reißen) hat heute mehrere Bedeutungen:
- Als Usurpation wird die Anmaßung der öffentlichen Gewalt bzw. der Macht im Staat bezeichnet.
- In der Rechtswissenschaft wird der Begriff Usurpation teilweise verwendet, um den Eingriff in eine rechtlich geschützte Rechtsposition zu bezeichnen.
- Der Begriff usurpatio bezeichnete zudem im älteren römischen Recht die Unterbrechung einer Verjährung durch Aufhebung des Besitzstandes.
- In der Computersicherheit wird unter Usurpation die unautorisierte Kontrolle über Teile eines Computersystems bezeichnet.