Vereinbarung über Gemeinschaftspatente

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Die Vereinbarung über Gemeinschaftspatente (VüGP) ist am 15. Dezember 1989 von den zwölf damaligen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften unterzeichnet worden, aber bisher noch nicht in Kraft getreten. Hauptbestandteil der VüGP ist das Gemeinschaftspatentübereinkommen (GPÜ), durch das ein Gemeinschaftspatent als einheitliches Patent für alle EG-Staaten geschaffen werden sollte. Diesem GPÜ sind in der VGP einige zusätzliche Protokolle beigefügt.

In der Europäischen Union wurde das Gemeinschaftspatent durch eine Verordnung des Rates eingeführt, die am 1. Juni 2023 als Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung in teilnehmenden Mitgliedsstaaten in Kraft getreten ist.

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