Verordnung (EG) Nr. 1073/2009

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Flagge der Europäischen Union

Verordnung (EG) Nr. 1073/2009

Titel: Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006
Rechtsmaterie: Wirtschaftsrecht
Grundlage: EGV
Anzuwenden ab: 4. Dezember 2011
Fundstelle: ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 88–105
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Die Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 enthält Regelungen zur EU-Gemeinschaftslizenz. Sie enthält Bestimmungen zum Marktzugang, zur Genehmigungspraxis im Linien- und Gelegenheitsverkehr und zu den anschließenden Kontrollen im Außendienst. In der Anlage stehen notwendige Sicherheitsmerkmale.

Inhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen
  • Kapitel 2: Gemeinschaftslizenz und Marktzugang
  • Kapitel 3: Genehmigungspflichtiger Linienverkehr
  • Kapitel 4: Gelegenheitsverkehr und andere nicht genehmigungspflichtige Verkehrsdienste
  • Kapitel 5: Kabotage
  • Kapitel 6: Überwachungsverfahren und Ahndung von Verstößen
  • Kapitel 7: Durchführung
  • Kapitel 9: Schlussbestimmungen

Anhänge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Anhang 1: Sicherheitsmerkmale der Gemeinschaftslizenz
  • Anhang 2: Muster für die Gemeinschaftslizenz
  • Anhang 3: Entsprechungstabelle[1]

Umsetzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Verordnung muss durch die Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland wird sie durch das Personenbeförderungsgesetz umgesetzt. Zuständig ist das Bundesministerium für Verkehr.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Volltext der Verordnung – abgerufen am 14. April 2019.