Vertrag von Eger

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Der Vertrag von Eger, auch Hauptvergleich von Eger genannt, wurde am 25. April 1459 in Eger (Reichspfandschaft Eger) geschlossen. Der Vertrag legte die Grenze zwischen Böhmen und dem Kurfürstentum Sachsen auf der Höhe des Erzgebirges und der Mitte der Elbe fest. Diese Grenze ist größtenteils noch heute gültig. Sie gehört somit zu den ältesten noch bestehenden Grenzen Europas.

Zum damaligen Zeitpunkt vereinbarten Kurfürst Friedrich und Herzog Wilhelm von Sachsen und der König von Böhmen Georg von Podiebrad, dass Städte, Schlösser, Märkte und Dörfer, die im Kronbereich Böhmens diesseits des Waldes lagen (Brüx, Schloss Riesenburg und Dux samt aller geistlichen und weltlichen Mannschaft, Renten, Zinsen, Zöllen usw.), zu Böhmen gehörten, wogegen die jenseits des Waldes in Thüringen, im Vogtland und in Meißen gelegenen Güter und Schlösser den sächsischen Herzögen verbleiben sollten. Durch diesen Vertrag wurden die auftretenden Grenzstreitigkeiten für immer beseitigt. Allerdings waren einige Orte und Herrschaften nördlich des Erzgebirges und im Vogtland weiterhin Lehen der Böhmischen Krone.

Die wesentlichste Veränderung der mit diesem Vertrag fixierten Grenzen erfolgte 1546, als sich Herzog Moritz und König Ferdinand nach dem Schmalkaldischen Krieg die Herrschaft Schwarzenberg als Kriegsbeute teilten.