Verwaltungsrecht (Österreich)

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Das Verwaltungsrecht hat sämtliche Regelungen zum Inhalt, die die Staatsfunktion Verwaltung betreffen.

Einteilung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Traditionellerweise wird das Verwaltungsrecht in 3 Gruppen untergliedert: das Allgemeine Verwaltungsrecht, das Verwaltungsverfahrensrecht, das Besondere Verwaltungsrecht.

Allgemeines Verwaltungsrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Allgemeine Verwaltungsrecht behandelt großteils das Organisationsrecht und die allgemeinen Handlungsbefugnisse der Verwaltung. Es bestehen große Überschneidungen zum Verfassungsrecht.

Verwaltungsverfahrensrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Verwaltungsverfahrensrecht regelt das Verfahren zwischen Bürger und Behörde. Darunter fällt:

  • das Allgemeine Verwaltungsverfahren
  • das Verwaltungsstrafrecht und das Verwaltungsstrafverfahren
  • die Verwaltungsvollstreckung

Besonderes Verwaltungsrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zum Besonderen Verwaltungsrecht gehören die einzelnen Verwaltungsmaterien, wie beispielsweise das Gewerberecht, das Baurecht, Sicherheitspolizeirecht, Vergaberecht etc.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Adamovich/Funk/Holzinger/Frank: Österreichisches Staatsrecht, Band 4: Allgemeine Lehren des Verwaltungsrechts. 1. Auflage. Springer, Wien New York 2009, ISBN 978-3-211-85486-0.