Vorlage:Rechtshinweis illegale Droge Anlage 2
{{{1}}} ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage 2 BtMG ein verkehrsfähiges, aber nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Der Umgang ohne Erlaubnis ist grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden.
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Bei fehlender Textersetzung kann die Vorlagenfunktion gestört werden, so dass beispielsweise die Vorlage:Löschantrag am nächsten Tag auf das falsche Datum zeigt. Durch die Substitution wirken auch Begrüßungsvorlagen nicht so sehr maschinell.
Eine signierte Nachricht, die in eine Diskussion geschrieben wird, muss immer substituiert werden, damit sie dauerhaft den Inhalt behält, den sie hatte, als sie geschrieben wurde, und welchen der Adressat las. Andernfalls dürfte man nachträglich die Formulierung oder Inhalte niemals verbessern und nie aktualisieren und nie Überholtes aus der Muttervorlage entfernen, damit der vom jeweiligen Unterzeichner vor vielen Jahren beabsichtigte Text nicht verfälscht würde.