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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Koschi73 in Abschnitt Keine Landratswahlen vor 1994
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Keine Landratswahlen vor 1994

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Vor 1994 kann es keine Landratswahlen im Sinne einer direkten Wahl durch die Bürger des Landkreises gegeben haben, da bis dahin insoweit noch das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17. Mai 1990 galt. Nach § 91 Absatz 2 Satz 1 wurde der Landrat vom Kreistag gewählt. Siehe [1] --Koschi73 (Diskussion) 20:00, 24. Aug. 2022 (CEST)Beantworten