Wahlmännerkollegium

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Wahlmännerkollegium oder Wahlkollegium bezeichnet man eine Versammlung, deren Mitglieder, die Wahlmänner, zum Zweck der Wahl eines Amtsträgers zusammentreten. Beispiele für derartige Gremien:

Papstwahl 1903