Wikipedia:WikiProjekt Hamburg/AdW/2016-09
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Die Hamburgische Bürgerschaft ist seit 1859 das Landesparlament der Freien und Hansestadt Hamburg. Heute ist es eines von 16 Landesparlamenten der Bundesrepublik Deutschland und nimmt im Stadtstaat zugleich kommunalpolitische Aufgaben wahr. Die Bürgerschaft ist neben dem Senat und dem Verfassungsgericht eines der drei Verfassungsorgane und das einzige, dessen Vertreter direkt vom Volke gewählt werden. Das heißt, in der Bürgerschaft wird die Bevölkerung durch gewählte Abgeordnete repräsentiert. Seit der Wahl 2008 werden die Abgeordneten sowohl über Wahllisten als auch über Direktkandidaturen in Wahlkreisen gewählt. → zum Artikel…