Zirlitzgraben

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Zirlitzgraben
Mauerreste des Steuerbauerhofs, Zirlitzgraben
Bericht aus der Ruhsdorfer Kapelle über Zirlitzgraben

Zirlitzgraben ist eine abgekommene Ortschaft im Kärntner Bezirk Sankt Veit an der Glan, auf dem Gebiet der heutigen Gemeinde Micheldorf.

Lage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ortschaft lag im Guttaringer Bergland, in der Katastralgemeinde Micheldorf, etwa ¾ km östlich von Ruhsdorf in dem vom Ruhsdorfer Bach gebildeten Graben sowie südlich oberhalb dieses Grabens.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei Bildung der Ortsgemeinden im Zuge der Reformen nach der Revolution 1848/49 kam die Ortschaft Zirlitzgraben an die Gemeinde Friesach und somit zum Bezirk Sankt Veit an der Glan. Der Ort war der Pfarre Micheldorf, der Schule Hohenfeld und dem Postamt Friesach zugeordnet.[1]

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gab man die zur Ortschaft gehörenden Höfe auf. Bei der Volkszählung 1880 wurde der Ort noch als Ortschaft – wenn auch ohne Einwohner – gelistet; bei der Volkszählung 1890 wurde die Ortschaft nicht mehr geführt.

1893 kam die Katastralgemeinde Micheldorf und damit der Bereich der ehemaligen Ortschaft Zirlitzgraben an die neu errichtete Gemeinde Micheldorf. 1921 wurde der Hof Steuerbauer unter den Bestimmungen des Wiederbesiedlungsgesetzes zum Erwerb angeboten.[2]

Bevölkerungsentwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für die Ortschaft ermittelte man folgende Einwohnerzahlen:

  • 1869: 3 Häuser, 21 Einwohner[1]
  • 1880: 2 Häuser, 0 Einwohner[3]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b K. K. Statistische Central-Commission: Orts-Repertorium des Herzogthumes Kärnten. Auf Grundlage der Volkszählung vom 31. Dezember 1869. Carl Gerold’s Sohn, Wien 1872. S. 64.
  2. Kärntner Landbote, 17. September 1921, S. 9.
  3. K. K. Statistische Central-Commission (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. December 1880. Alfred Hölder, Wien 1882. S. 51.