Besitzstand

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Besitzstand bezeichnet

  • im Tarif- und Arbeitsrecht erworbene Ansprüche
  • in der europäischen Politik einen Acquis, d. h. eine Gesamtheit von Rechtsakten, z. B.
  • im Liegenschaftsrecht und im Vermessungswesen der räumlich begrenzte Bereich von Grundstücken, über den tatsächliche Sachherrschaft besteht und der – in der Regel örtlich durch Einfriedungen (= Besitzstandsgrenzen) abgegrenzt – in Besitz genommen wurde (nicht zwingend den Eigentumsverhältnissen entsprechend)