„Dritte Bremsleuchte“ – Versionsunterschied

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Als Vorgänger der ''dritten Bremsleuchte'' gelten die von [[Hella (Unternehmen)|Hella]] entwickelten hochgesetzten Zusatzbremsleuchten, deren Einbau mindestens 1&nbsp;m über der Fahrbahn ab 1. Januar 1980 zugelassen wurde.<ref>Werner D. Bockelmann: ''Auge Brille Auto. '' Kapitel: Hochgesetzte Zusatzbremsleuchten. Springer Verlag 1987, ISBN 978-3-642-93316-5 [http://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-642-93316-5_41 direktlink]</ref>
Als Vorgänger der ''dritten Bremsleuchte'' gelten die von [[Hella (Unternehmen)|Hella]] entwickelten hochgesetzten Zusatzbremsleuchten, deren Einbau mindestens 1&nbsp;m über der Fahrbahn ab 1. Januar 1980 zugelassen wurde.<ref>Werner D. Bockelmann: ''Auge Brille Auto. '' Kapitel: Hochgesetzte Zusatzbremsleuchten. Springer Verlag 1987, ISBN 978-3-642-93316-5 [http://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-642-93316-5_41 direktlink]</ref>
Bis 1. Januar 1983 durften die zusätzlichen Bremsleuchten gelbes Licht abstrahlen.<ref>§ 72 StVZO: Übergangsvorschrift zu § 53 Abs. 2 (Farbe des Bremslichts).</ref> Die zusätzlichen Bremsleuchten im Heck eines Fahrzeuges erreichten nie die Serienreife, sondern wurden als Anbausatz von etwa 6 % der Autofahrer hinter der Heckscheibe montiert.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13508763.html |titel=Automobile: Pest besiegt – Der Spiegel 33/1984 |werk=spiegel.de |zugriff=2016-09-22}}</ref>
Bis 1. Januar 1983 durften die zusätzlichen Bremsleuchten gelbes Licht abstrahlen.<ref>§ 72 StVZO: Übergangsvorschrift zu § 53 Abs. 2 (Farbe des Bremslichts).</ref> Die zusätzlichen Bremsleuchten im Heck eines Fahrzeuges erreichten nie die Serienreife, sondern wurden als Anbausatz von etwa 6 % der Autofahrer hinter der Heckscheibe montiert.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13508763.html |titel=Automobile: Pest besiegt – Der Spiegel 33/1984 |werk=spiegel.de |zugriff=2016-09-22}}</ref>

Auch „Pufflampen“ oder „Rentner-Funzeln“ genannt, gab es laut ''Spiegel'' massenhafte Beschwerden, weil die zusätzlichen Bremsleuchten bei regennasser Straße oder beschlagenen Scheiben zu einer erheblichen Blendung der nachfolgenden Fahrzeugführer beitrugen. Des Weiteren soll von Ärzten bemängelt worden sein, dass laienhaft montierte zusätzliche Bremsleuchten im [[Straßenverkehrsunfall|Kollisionsfall]] zu einem gefährlichen Geschoss für die sich im Fahrzeuginneren befindenden Personen entwickeln können.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14329585.html |titel=Automobile: Rote Pest – Der Spiegel 17/1981 |werk=spiegel.de |zugriff=2016-09-10}}</ref>
Im [[Volksmund]] auch „Pufflampen“ oder „Rentner-Funzeln“<ref>{{Literatur | Autor=Kai Brauer | Titel=Zu alt? „Ageism“ und Altersdiskriminierung auf Arbeitsmärtken | Auflage=1.|Verlag=[[Springer VS|VS Verlag für Sozialwissenschaften]] | Ort=Wiesbaden | Jahr=2010| ISBN=978-3-531-17046-6| Seiten=105}}</ref> genannt, gab es laut ''Spiegel'' massenhafte Beschwerden, weil die zusätzlichen Bremsleuchten bei regennasser Straße oder beschlagenen Scheiben zu einer erheblichen Blendung der nachfolgenden Fahrzeugführer beitrugen. Des Weiteren soll von Ärzten bemängelt worden sein, dass laienhaft montierte zusätzliche Bremsleuchten im [[Straßenverkehrsunfall|Kollisionsfall]] zu einem gefährlichen Geschoss für die sich im Fahrzeuginneren befindenden Personen entwickeln können.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14329585.html |titel=Automobile: Rote Pest – Der Spiegel 17/1981 |werk=spiegel.de |zugriff=2016-09-10}}</ref>


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Version vom 2. Oktober 2016, 00:15 Uhr

Dritte Bremsleuchte, oben mittig

Als dritte Bremsleuchte, oder auch zentrale Bremsleuchte, wird ein neben den beiden seitlichen Bremsleuchten mittig und höher angebrachtes zusätzliches Bremslicht an Pkw bezeichnet. Die dritte Bremsleuchte besteht aktuell (Stand: 2016) in der Regel aus einer in roter Farbe nach hinten strahlenden LED-Leiste. Bei allen Fahrzeugen der EG-Fahrzeugklasse M1 ist die dritte Bremsleuchte vorgeschrieben, bei anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen ist sie zulässig.

Geschichte

Die dritte Bremsleuchte wurde bei Neufahrzeugen in den USA bereits 1986 vorgeschrieben.[1] Durch die Einführung der Center High Mounted Stop Lamps (CHMSL) in den USA reduzierten sich die Auffahrunfälle in den ersten Jahren um 8,5 Prozent und in folgenden Jahren noch um 4,3 Prozent.[2] Durch die 43. Ausnahmeverordnung zur StVZO wurde am 18. März 1993 (BGBl I 361) die Einbaumöglichkeit einer zusätzlichen zentralen Bremsleuchte in Deutschland geschaffen.[3] Die StVZO schreibt (Stand 2016) in § 53 Abs. 2 nur zwei Bremsleuchten vor.[4] Im Dezember 1997 beschloss der Ministerrat der Europäischen Union, für ab dem 1. Januar 1998 erstmals zugelassene Personenkraftwagen eine am Heck angebrachte dritte Bremsleuchte für Neufahrzeuge vorzuschreiben.[5] Die Vorschriften unter ECE-R48 (§ 6.7.2)[6] für die hochgesetzte Bremsleuchte gelten als UN-Regelwerk und damit auch in den UNECE-Mitgliedsländern.[7] Die dritte Bremsleuchte muss mindestens 850 mm über dem Boden bzw. maximal 150 mm unterhalb der Heckscheibe eingebaut sein und die Lichtstärke muss zwischen 25 und 110 cd (S 3) liegen.[8][9]

Als Vorgänger der dritten Bremsleuchte gelten die von Hella entwickelten hochgesetzten Zusatzbremsleuchten, deren Einbau mindestens 1 m über der Fahrbahn ab 1. Januar 1980 zugelassen wurde.[10] Bis 1. Januar 1983 durften die zusätzlichen Bremsleuchten gelbes Licht abstrahlen.[11] Die zusätzlichen Bremsleuchten im Heck eines Fahrzeuges erreichten nie die Serienreife, sondern wurden als Anbausatz von etwa 6 % der Autofahrer hinter der Heckscheibe montiert.[12]

Im Volksmund auch „Pufflampen“ oder „Rentner-Funzeln“[13] genannt, gab es laut Spiegel massenhafte Beschwerden, weil die zusätzlichen Bremsleuchten bei regennasser Straße oder beschlagenen Scheiben zu einer erheblichen Blendung der nachfolgenden Fahrzeugführer beitrugen. Des Weiteren soll von Ärzten bemängelt worden sein, dass laienhaft montierte zusätzliche Bremsleuchten im Kollisionsfall zu einem gefährlichen Geschoss für die sich im Fahrzeuginneren befindenden Personen entwickeln können.[14]

Commons: Dritte Bremsleuchte – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. dpma.de Bremsleuchte (abgerufen am 11. September 2016)
  2. nhtsa.gov The Long-Term Effectiveness of Center High Mounted Stop Lamps in Passenger Cars and Light Trucks (abgerufen am 11. September 2016)
  3. buzer.de 43. StVZOAusnV (abgerufen am 11. September 2016).
  4. § 53 StVZO
  5. dpma.de Bremsleuchte (abgerufen am 11. September 2016)
  6. dekra.de (abgerufen am 11. September 2016)
  7. 09.12.1997: Ab 1998 ist drittes Bremslicht Pflicht. In: neues-deutschland.de. Abgerufen am 10. September 2016.
  8. UNECE Regelung 7, S. 9 [1]
  9. hella.com Gesetzliche Vorschriften gemäß ECE Regelung 48, S. 17
  10. Werner D. Bockelmann: Auge Brille Auto. Kapitel: Hochgesetzte Zusatzbremsleuchten. Springer Verlag 1987, ISBN 978-3-642-93316-5 direktlink
  11. § 72 StVZO: Übergangsvorschrift zu § 53 Abs. 2 (Farbe des Bremslichts).
  12. Automobile: Pest besiegt – Der Spiegel 33/1984. In: spiegel.de. Abgerufen am 22. September 2016.
  13. Kai Brauer: Zu alt? „Ageism“ und Altersdiskriminierung auf Arbeitsmärtken. 1. Auflage. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2010, ISBN 978-3-531-17046-6, S. 105.
  14. Automobile: Rote Pest – Der Spiegel 17/1981. In: spiegel.de. Abgerufen am 10. September 2016.