„Do ut des“ – Versionsunterschied

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Die Phrase '''do ut des''' ({{laS|do ut des}}, ‚Ich gebe, damit du gibst.‘) ist eine [[Rechtsformel]] für gegenseitige Verträge, mit der auch eine grundlegende Strategie [[Sozialverhalten|sozialen Verhaltens]] beschrieben werden kann. Ähnliche Prinzipien sind ''[[quid pro quo]]'' (lateinisch für ‚Dieses für das‘) und das Sprichwort ''[[manus manum lavat]]'' (lateinisch ‚Eine Hand wäscht die andere‘).
Die Phrase '''do ut des''' ({{laS|do ut des}}, ‚Ich gebe, damit du gebest.‘) beschreibt die Gegenseitigkeit als grundlegende Strategie [[Sozialverhalten|sozialen Verhaltens]]. Ähnliche Prinzipien sind ''[[quid pro quo]]'' (lateinisch für ‚Dieses für das‘) und das Sprichwort ''[[manus manum lavat]]'' (lateinisch ‚Eine Hand wäscht die andere‘).


In der römischen [[Antike]] bezeichnete die Formel ursprünglich das Verhältnis zu den Göttern im Opferdienst: Es wurde den Göttern geopfert und dafür eine Gegengabe oder ein Gegendienst erwartet, der ohne das [[Opfer (Religion)|Opfer]] nicht denkbar wäre. Diese [[archaik|archaische]] Denkstruktur liegt [[Anthropologie|anthropologischen]] Vermutungen nach jedem Opferritual zugrunde.
In der römischen [[Antike]] bezeichnete die Formel ursprünglich das Verhältnis zu den Göttern im Opferdienst: Es wurde den Göttern geopfert und dafür eine Gegengabe oder ein Gegendienst erwartet, der ohne das [[Opfer (Religion)|Opfer]] nicht denkbar wäre. Diese [[archaik|archaische]] Denkstruktur liegt [[Anthropologie|anthropologischen]] Vermutungen nach jedem Opferritual zugrunde.


In der [[Rechtswissenschaft]] dient ''do ut des'' der Kennzeichnung des [[Synallagma]]s zwischen [[Leistung (Recht)|Leistung]] und [[Gegenleistung]]. Dieses Institut aus dem [[Römisches Recht|römischen Recht]] ist auch im deutschen Recht in {{§|320|bgb|juris}} [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] normiert: Bei einem [[Synallagma|gegenseitigen Vertrag]] erbringt jeder [[Vertrag]]spartner seine Leistung nur, weil er die Gegenleistung erhalten will.
In der [[Rechtswissenschaft]] dient die Rechtsformel ''do ut des'' bei gegenseitigen [[Vertrag|Verträgen]] der Kennzeichnung des [[Synallagma]]s zwischen [[Leistung (Recht)|Leistung]] und [[Gegenleistung]]. Dieses Institut aus dem [[Römisches Recht|römischen Recht]] ist auch im deutschen Recht in {{§|320|bgb|juris}} [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] normiert: Bei einem [[Synallagma|gegenseitigen Vertrag]] erbringt jeder [[Vertrag]]spartner seine Leistung nur, weil er die Gegenleistung erhalten will. Prozessual wird nach dem Grundsatz des ''do ut des'' erwartet, dass eine Leistung [[Zug um Zug]] mit der Gegenleistung erfolgt.


Die Zusammenarbeit zwischen Nachrichtendiensten unterschiedlicher Staaten funktioniert grundsätzlich nach dem Prinzip von do ut des.<ref>{{Literatur |Autor=Jens Peter Singer |Titel=Nachrichtendienste zwischen äußerer und innerer Sicherheit |Hrsg=Thomas Jäger, Anna Daun |Sammelwerk=Geheimdienste in Europa – Transformation, Kooperation und Kontrolle |Verlag=VS Verlag für Sozialwissenschaften |Ort=Wiesbaden |Datum=2009 |ISBN=9783531164847 |Seiten=280 |Online=https://books.google.de/books?id=iEgKSFeRDr4C&pg=PA280}}</ref> Nur wenn eine Seite für die andere Seite relevante Erkenntnisse anbietet, gibt diese im Regelfall ihrerseits selbst Wissen weiter.
Prozessual wird nach dem Grundsatz des ''do ut des'' erwartet, dass eine Leistung [[Zug um Zug]] mit der Gegenleistung erfolgt.


== Siehe auch ==
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Version vom 5. Februar 2019, 16:44 Uhr

Die Phrase do ut des (lateinisch do ut des, ‚Ich gebe, damit du gebest.‘) beschreibt die Gegenseitigkeit als grundlegende Strategie sozialen Verhaltens. Ähnliche Prinzipien sind quid pro quo (lateinisch für ‚Dieses für das‘) und das Sprichwort manus manum lavat (lateinisch ‚Eine Hand wäscht die andere‘).

In der römischen Antike bezeichnete die Formel ursprünglich das Verhältnis zu den Göttern im Opferdienst: Es wurde den Göttern geopfert und dafür eine Gegengabe oder ein Gegendienst erwartet, der ohne das Opfer nicht denkbar wäre. Diese archaische Denkstruktur liegt anthropologischen Vermutungen nach jedem Opferritual zugrunde.

In der Rechtswissenschaft dient die Rechtsformel do ut des bei gegenseitigen Verträgen der Kennzeichnung des Synallagmas zwischen Leistung und Gegenleistung. Dieses Institut aus dem römischen Recht ist auch im deutschen Recht in § 320 BGB normiert: Bei einem gegenseitigen Vertrag erbringt jeder Vertragspartner seine Leistung nur, weil er die Gegenleistung erhalten will. Prozessual wird nach dem Grundsatz des do ut des erwartet, dass eine Leistung Zug um Zug mit der Gegenleistung erfolgt.

Die Zusammenarbeit zwischen Nachrichtendiensten unterschiedlicher Staaten funktioniert grundsätzlich nach dem Prinzip von do ut des.[1] Nur wenn eine Seite für die andere Seite relevante Erkenntnisse anbietet, gibt diese im Regelfall ihrerseits selbst Wissen weiter.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: do ut des – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Jens Peter Singer: Nachrichtendienste zwischen äußerer und innerer Sicherheit. In: Thomas Jäger, Anna Daun (Hrsg.): Geheimdienste in Europa – Transformation, Kooperation und Kontrolle. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2009, ISBN 978-3-531-16484-7, S. 280 (google.de).