„Freiballon“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[gesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
LA entfernt: bleibt
erg; + Beleg Lexikon der Luftfahrt
Zeile 1: Zeile 1:
Ein '''Freiballon''' ist ein freifliegender [[Ballon]], mit dem somit eine [[Ballonfahren|Ballonfahrt]] möglich ist. Er muss als [[Gasballon]] mit einem [[Traggas]], das leichter als Luft ist, gefüllt werden oder als [[Heißluftballon]] ausgeführt sein. Von [[Luftschiff]]en unterscheiden sie sich dadurch, dass sie über keinen eigenen Antrieb verfügen.
Ein '''Freiballon''' ist ein freifliegender [[Ballon]], mit dem somit eine [[Ballonfahren|Ballonfahrt]] möglich ist. Damit ist der Begriff abgegrenzt vom [[Fesselballon]], der durch eine Leine mit dem Boden verbunden ist. Er muss als [[Gasballon]] mit einem [[Traggas]], das leichter als Luft ist, gefüllt werden oder als [[Heißluftballon]] ausgeführt sein. Von [[Luftschiff]]en unterscheiden sich Freiballone (wie Fesselballone) dadurch, dass sie über keinen eigenen Antrieb verfügen.<ref name="luftfahrtlexikon" />


== Rechtliches ==
== Rechtliches ==


Freiballone werden zusammen mit [[Fesselballon]]en (welche durch eine Leine eine ständige Verbindung zum Boden haben) in Deutschland luftrechtlich als eigene [[Luftfahrzeugklasse]] angesehen. Auch in der Schweiz werden diese in eine Kategorie gefasst.<ref name="LFV">Verordnung über die Luftfahrt (Luftfahrtverordnung, LFV), Art. 2 vom 14. November 1973 (Stand am 1. April 2011), [http://www.admin.ch/ch/d/sr/7/748.01.de.pdf online verfügbar (PDF; 632&nbsp;kB) (vgl. Anhang auf Seite 48)]</ref> In Österreich dagegen werden Fesselballone nicht als Luftfahrzeuge betrachtet, so dass Freiballone eine eigenständige Art von Luftfahrzeugen darstellen.<ref name=ziv>{{BGBl|II Nr. 143/2010}}: ''Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung 2010 - ZLLV 2010'', 1. Teil, §4: ''Arten von Luftfahrzeugen''</ref>
Freiballone werden zusammen mit [[Fesselballon]]en (welche durch eine Leine eine ständige Verbindung zum Boden haben) in Deutschland luftrechtlich als eigene [[Luftfahrzeugklasse]] angesehen. Auch in der Schweiz werden diese in eine Kategorie gefasst.<ref name="LFV">Verordnung über die Luftfahrt (Luftfahrtverordnung, LFV), Art. 2 vom 14. November 1973 (Stand am 1. April 2011), [http://www.admin.ch/ch/d/sr/7/748.01.de.pdf online verfügbar (PDF; 632&nbsp;kB) (vgl. Anhang auf Seite 48)]</ref> In Österreich dagegen werden Fesselballone nicht als Luftfahrzeuge betrachtet, so dass Freiballone eine eigenständige Art von Luftfahrzeugen darstellen.<ref name=ziv>{{BGBl|II Nr. 143/2010}}: ''Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung 2010 - ZLLV 2010'', 1. Teil, §4: ''Arten von Luftfahrzeugen''</ref>

Zum Führen eines Freiballons ist eine [[Ballonpilotenlizenz]] (BPL) erforderlich.<ref name="luftfahrtlexikon" />


== Anwendungen des Freiballons ==
== Anwendungen des Freiballons ==


Bemannte Freiballone und damit das [[Ballonfahren]] werden für Rundflüge, als Werbeträger oder für [[luftsport]]liche Zwecke genutzt, im sogenannten [[Ballonsport]].<ref name="luftfahrtlexikon" /> Unbemannte, teilweise auch bemannte Ballons werden bisweilen mit [[Ballonpost]] bestückt, entweder zu reinen Freizeitzwecken, wie etwa bei [[Ballonflugwettbewerb]]en, oder aus ernsteren Gründen, so im [[Deutsch-Französischer Krieg|Deutsch-Französischen Krieg]] bei der [[Pariser Ballonpost]] und der [[Metzer Ballonpost]], um Briefsendungen aus belagerten Städten versenden zu können. In Wissenschaft und Forschung werden unbemannte Freiballone als Träger für [[Radiosonde]]n oder, in aufwendigeren Versionen und teilweise bemannt, als [[Forschungsballon]]e verwendet. Eine weitere Anwendung unbemannter Freiballone ist das Befördern von Raketen in die höheren Schichten der Erdatmosphäre vor dem Zünden des Raketenantriebs; man spricht in diesem Fall von einem [[Rockoon]].
*[[Ballonpost]] ([[Ballonflugwettbewerb]])
*[[Ballonfahren]]
*[[Radiosonde]]
*[[Forschungsballon]]
*Wissenschaftliche Experimente
*[[Rockoon]]


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
<references>
<ref name="luftfahrtlexikon">
{{Literatur
|Autor=Nils Klußmann, Arnim Malik
|Titel=Lexikon der Luftfahrt
|Auflage=4.
|Verlag=Springer Vieweg
|Ort=Berlin
|Datum=2018
<!-- |ISBN=978-3-662-54039-8 -->
|DOI=10.1007/978-3-662-54040-4
|Kommentar=insbes. Stichworte „Ballon“ S.&nbsp;57–58; „BPL“ S.&nbsp;90–92; Abb.&nbsp;30 „Systematik der Luftfahrzeuge“ S.&nbsp;400
}}
</ref>
</references>


{{Normdaten|TYP=s|GND=4155269-6}}
{{Normdaten|TYP=s|GND=4155269-6}}

Version vom 14. März 2021, 15:32 Uhr

Ein Freiballon ist ein freifliegender Ballon, mit dem somit eine Ballonfahrt möglich ist. Damit ist der Begriff abgegrenzt vom Fesselballon, der durch eine Leine mit dem Boden verbunden ist. Er muss als Gasballon mit einem Traggas, das leichter als Luft ist, gefüllt werden oder als Heißluftballon ausgeführt sein. Von Luftschiffen unterscheiden sich Freiballone (wie Fesselballone) dadurch, dass sie über keinen eigenen Antrieb verfügen.[1]

Rechtliches

Freiballone werden zusammen mit Fesselballonen (welche durch eine Leine eine ständige Verbindung zum Boden haben) in Deutschland luftrechtlich als eigene Luftfahrzeugklasse angesehen. Auch in der Schweiz werden diese in eine Kategorie gefasst.[2] In Österreich dagegen werden Fesselballone nicht als Luftfahrzeuge betrachtet, so dass Freiballone eine eigenständige Art von Luftfahrzeugen darstellen.[3]

Zum Führen eines Freiballons ist eine Ballonpilotenlizenz (BPL) erforderlich.[1]

Anwendungen des Freiballons

Bemannte Freiballone und damit das Ballonfahren werden für Rundflüge, als Werbeträger oder für luftsportliche Zwecke genutzt, im sogenannten Ballonsport.[1] Unbemannte, teilweise auch bemannte Ballons werden bisweilen mit Ballonpost bestückt, entweder zu reinen Freizeitzwecken, wie etwa bei Ballonflugwettbewerben, oder aus ernsteren Gründen, so im Deutsch-Französischen Krieg bei der Pariser Ballonpost und der Metzer Ballonpost, um Briefsendungen aus belagerten Städten versenden zu können. In Wissenschaft und Forschung werden unbemannte Freiballone als Träger für Radiosonden oder, in aufwendigeren Versionen und teilweise bemannt, als Forschungsballone verwendet. Eine weitere Anwendung unbemannter Freiballone ist das Befördern von Raketen in die höheren Schichten der Erdatmosphäre vor dem Zünden des Raketenantriebs; man spricht in diesem Fall von einem Rockoon.

Einzelnachweise

  1. a b c Nils Klußmann, Arnim Malik: Lexikon der Luftfahrt. 4. Auflage. Springer Vieweg, Berlin 2018, doi:10.1007/978-3-662-54040-4 (insbes. Stichworte „Ballon“ S. 57–58; „BPL“ S. 90–92; Abb. 30 „Systematik der Luftfahrzeuge“ S. 400).
  2. Verordnung über die Luftfahrt (Luftfahrtverordnung, LFV), Art. 2 vom 14. November 1973 (Stand am 1. April 2011), online verfügbar (PDF; 632 kB) (vgl. Anhang auf Seite 48)
  3. BGBl. II Nr. 143/2010: Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung 2010 - ZLLV 2010, 1. Teil, §4: Arten von Luftfahrzeugen