„Lichtspektrum“ – Versionsunterschied
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|+Die Spektralfarben des Lichtes<ref>{{Literatur | Autor=Paul Dobrinski, Gunter Krakau, Anselm Vogel | Titel=Physik für Ingenieure | Verlag=Teubner B.G. Gmbh | ISBN=3835100203 | Auflage=11.| Jahr=2007 | Seiten=452|Online= {{Google Buch|BuchID=8C4ebqyCYCwC|Seite=452}}}}</ref> |
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|+Die Spektralfarben des Lichtes |
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Version vom 15. Juni 2010, 11:21 Uhr
Das Lichtspektrum ist der Teil des elektromagnetischen Spektrums, der ohne technische Hilfsmittel über das menschliche Auge wahrgenommen werden kann. Weitere Bezeichnungen für das Lichtspektrum sind das sichtbare Spektrum, der visuelle Bereich (kurz VIS oder auch VIS-Bereich genannt) sowie umgangssprachlich auch Licht.
Farbe | Wellenlänge | Frequenz |
---|---|---|
rot | ≈ 700–630 nm | ≈ 430–480 THz |
orange | ≈ 630–590 nm | ≈ 480–510 THz |
gelb | ≈ 590–560 nm | ≈ 510–540 THz |
grün | ≈ 560–490 nm | ≈ 540–610 THz |
blau | ≈ 490–450 nm | ≈ 610–670 THz |
violett | ≈ 450–400 nm | ≈ 670–750 THz |
Der Wellenlängen-Bereich des Lichtspektrums reicht dabei von ungefähr 380 bis 780 nm[2], einem Frequenzbereich von ca. 3,8 · 1014 bis 7,9 · 1014 Hz entsprechend. Angrenzend an das für den Menschen sichtbare Lichtspektrum, befindet sich im elektromagnetischen Spektrum der UV-Bereich bei kürzeren und der IR-Bereich bei längeren Wellenlängen, welche teilweise von anderen Lebewesen wahrgenommen werden können (siehe auch Spektralfarben).
Das Lichtspektrum enthält nur monochromatische Farben (Spektralfarben), nicht aber alle vom Auge unterscheidbaren Farben.
Siehe hierzu Farbraum:
Während das Auge nahe beieinander auf dem Lichtspektrum liegende Lichtfarben mittelt und als Zwischen-Farbton erkennt (zum Beispiel Rot + Grün = Gelb, Blau + Grün = Cyan oder Rot + Gelb = Orange), bilden die weit auseinander liegenden Wellenlängen Rot + Blau die Farbe Magenta, auch Purpur genannt.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Paul Dobrinski, Gunter Krakau, Anselm Vogel: Physik für Ingenieure. 11. Auflage. Teubner B.G. Gmbh, 2007, ISBN 3-8351-0020-3, S. 452 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ DIN 5031 - Teil 7: Strahlungsphysik im optischen Bereich und Lichttechnik - Benennung der Wellenlängenbereiche. Januar 1984.
Anmerkung (inhaltlich aus der DIN 5031 - Teil 7): Benachbarte Spektralbereiche des sichtbaren Spektrums können bei hoher Strahldichte sichtbar sein. Farbmessungen sollten daher den Bereich bis 830 nm berücksichtigen (siehe DIN 5033 Teil 2: Farbmessung, Normvalenz-Systeme). Bei extrem hohen Strahldichten kann es notwendig sein, den Messbereich bis ins UV-A oder IR-A zu erweitern.