„Lichtspektrum“ – Versionsunterschied

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|+Die Spektralfarben des Lichtes
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Version vom 15. Juni 2010, 11:21 Uhr

Das Lichtspektrum ist der Teil des elektromagnetischen Spektrums, der ohne technische Hilfsmittel über das menschliche Auge wahrgenommen werden kann. Weitere Bezeichnungen für das Lichtspektrum sind das sichtbare Spektrum, der visuelle Bereich (kurz VIS oder auch VIS-Bereich genannt) sowie umgangssprachlich auch Licht.

Datei:Spectre-sRGB.svg
Illustration des Spektrums der elektromagnetischen Wellen
Die Spektralfarben des Lichtes[1]
Farbe Wellenlänge Frequenz
rot ≈ 700–630 nm ≈ 430–480 THz
orange ≈ 630–590 nm ≈ 480–510 THz
gelb ≈ 590–560 nm ≈ 510–540 THz
grün ≈ 560–490 nm ≈ 540–610 THz
blau ≈ 490–450 nm ≈ 610–670 THz
violett ≈ 450–400 nm ≈ 670–750 THz

Der Wellenlängen-Bereich des Lichtspektrums reicht dabei von ungefähr 380 bis 780 nm[2], einem Frequenzbereich von ca. 3,8 · 1014 bis 7,9 · 1014 Hz entsprechend. Angrenzend an das für den Menschen sichtbare Lichtspektrum, befindet sich im elektromagnetischen Spektrum der UV-Bereich bei kürzeren und der IR-Bereich bei längeren Wellenlängen, welche teilweise von anderen Lebewesen wahrgenommen werden können (siehe auch Spektralfarben).

Das Lichtspektrum enthält nur monochromatische Farben (Spektralfarben), nicht aber alle vom Auge unterscheidbaren Farben.
Siehe hierzu Farbraum: Während das Auge nahe beieinander auf dem Lichtspektrum liegende Lichtfarben mittelt und als Zwischen-Farbton erkennt (zum Beispiel Rot + Grün = Gelb, Blau + Grün = Cyan oder Rot + Gelb = Orange), bilden die weit auseinander liegenden Wellenlängen Rot + Blau die Farbe Magenta, auch Purpur genannt.

Lage des sichtbaren Spektrums im Gesamtspektrum elektromagnetischer Wellen

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Paul Dobrinski, Gunter Krakau, Anselm Vogel: Physik für Ingenieure. 11. Auflage. Teubner B.G. Gmbh, 2007, ISBN 3-8351-0020-3, S. 452 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  2. DIN 5031 - Teil 7: Strahlungsphysik im optischen Bereich und Lichttechnik - Benennung der Wellenlängenbereiche. Januar 1984.
    Anmerkung (inhaltlich aus der DIN 5031 - Teil 7): Benachbarte Spektralbereiche des sichtbaren Spektrums können bei hoher Strahldichte sichtbar sein. Farbmessungen sollten daher den Bereich bis 830 nm berücksichtigen (siehe DIN 5033 Teil 2: Farbmessung, Normvalenz-Systeme). Bei extrem hohen Strahldichten kann es notwendig sein, den Messbereich bis ins UV-A oder IR-A zu erweitern.

Vorlage:Farbdarstellung