„Zuckeraustauschstoffe“ – Versionsunterschied

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'''Zuckeraustauschstoffe''' sind süß schmeckende Kohlenhydrate, die einen geringeren Einfluss auf den [[Blutzuckerspiegel]] haben als Haushaltszucker, da sie [[Insulin]]-unabhängig verstoffwechselt werden. Daher werden sie in der Diabetikerernährung verwendet, auch findet man sie in Kaugummis, Zahnpasta etc., da sie nicht [[Zahnkaries|kariogen]] (kariesfördernd) wirken. Zuckeraustauschstoffe gehören mit [[Süßstoffe]]n zu den [[Zuckerersatzstoffe]]n. Als [[Lebensmittelzusatzstoffe]] sind sie zulassungspflichtig.
'''Zuckeraustauschstoffe''' sind süß schmeckende Kohlenhydrate, die einen geringeren Einfluss auf den [[Blutzuckerspiegel]] haben als Haushaltszucker, da sie [[Insulin]]-unabhängig verstoffwechselt werden.<ref>Belitz, Grosch, Schieberle: Lehrbuch der Lebensmittelchemie, Springer, 2008, S.443, {{DOI|10.1007/978-3-540-73202-0_9}}</ref> Daher werden sie in der Diabetikerernährung verwendet, auch findet man sie in Kaugummis, Zahnpasta etc., da sie nicht [[Zahnkaries|kariogen]] (kariesfördernd) wirken. Zuckeraustauschstoffe gehören mit [[Süßstoffe]]n zu den [[Zuckerersatzstoffe]]n. Als [[Lebensmittelzusatzstoffe]] sind sie zulassungspflichtig.


Ihre [[Süßkraft]] ist ähnlich dem Haushalts[[zucker]] ([[Saccharose]]), also niedriger als bei [[Süßstoff]]en.
Ihre [[Süßkraft]] ist ähnlich dem Haushalts[[zucker]] ([[Saccharose]]), also niedriger als bei [[Süßstoff]]en.

Version vom 5. Dezember 2010, 14:47 Uhr

Zuckeraustauschstoffe sind süß schmeckende Kohlenhydrate, die einen geringeren Einfluss auf den Blutzuckerspiegel haben als Haushaltszucker, da sie Insulin-unabhängig verstoffwechselt werden.[1] Daher werden sie in der Diabetikerernährung verwendet, auch findet man sie in Kaugummis, Zahnpasta etc., da sie nicht kariogen (kariesfördernd) wirken. Zuckeraustauschstoffe gehören mit Süßstoffen zu den Zuckerersatzstoffen. Als Lebensmittelzusatzstoffe sind sie zulassungspflichtig.

Ihre Süßkraft ist ähnlich dem Haushaltszucker (Saccharose), also niedriger als bei Süßstoffen. Ihr Energiegehalt liegt mit 2,4 kcal/g (10 kJ/g) unter dem des Haushaltszuckers und ist höher als bei Süßstoffen.

Sie werden u.a. aus Früchten und Gemüse gewonnen. Aus gesundheitlicher Sicht sind sie unbedenklich. Zuckeralkohole können jedoch in größeren Mengen (mehr als 20 bis 30 g pro Tag) abführend wirken, weil sie im Darmtrakt nur langsam resorbiert werden, dort Wasser binden und so den Stuhl verflüssigen. Nach Art. 5 (2) der EU-Süßungsmittelrichtlinie müssen daher mit Polyolen gesüßte Lebensmittel oder Tafelsüße den Hinweis „Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“ enthalten.[2]

In der EU zugelassene Zuckeraustauschstoffe sind:[3]

Einzelnachweise

  1. Belitz, Grosch, Schieberle: Lehrbuch der Lebensmittelchemie, Springer, 2008, S.443, doi:10.1007/978-3-540-73202-0_9
  2. Richtlinie 94/35/EG von 1994
  3. Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1 und § 7 ZZulV): Zum Süßen von Lebensmitteln zugelassene Zusatzstoffe