Übereinkommen über das europäische Patent für den Gemeinsamen Markt

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Das Übereinkommen über das europäische Patent für den Gemeinsamen Markt, kurz auch Gemeinschaftspatentübereinkommen (GPÜ) genannt, wurde am 15. Dezember 1975 in Luxemburg unterzeichnet. Durch das GPÜ sollte ein einheitliches Patent für alle EG-Staaten geschaffen werden. Da das GPÜ noch nicht von allen Unterzeichnerstaaten ratifiziert wurde, ist es bisher nicht in Kraft getreten.

Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung über Gemeinschaftspatente (VGP) 1989 in Luxemburg wurde ein neuer Anlauf zur Schaffung des Gemeinschaftspatents unternommen. Darin wurden dem GPÜ verschiedene Protokolle beigefügt. Aber auch diese Vereinbarung ist bisher nicht in Kraft getreten.

Derzeit wird in der EU angestrebt, das Gemeinschaftspatent durch eine Verordnung des Rates einzuführen. Aber auch dabei ist derzeit eine Einigung nicht in Sicht.

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