Europäische Gemeinschaften

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wechseln zu: Navigation, Suche
Dieser Artikel behandelt die EG als eine der drei Säulen der Europäischen Union (EU); zur Vorläuferorganisation siehe Europäische Gemeinschaft.

Als Europäische Gemeinschaften (EG) bezeichnet man die erste der drei Säulen der Europäischen Union. Die Europäischen Gemeinschaften bestehen aus der Europäischen Gemeinschaft (ebenfalls mit EG abgekürzt; bis 1993 Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, abgekürzt EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (abgekürzt EAG, heute EURATOM). Bis zum Auslaufen des zugrundeliegenden Vertrages von Paris im Jahr 2002 gehörte auch die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (abgekürzt EGKS, auch Montanunion) zu den Europäischen Gemeinschaften. Ihre Regelungen wurden im Wesentlichen in den EG-Vertrag übernommen.

Seit dem Fusionsvertrag (unterzeichnet 1965, in Kraft getreten 1967) haben die drei Gemeinschaften eine gemeinsame Kommission und einen gemeinsamen Rat.

Europäische UnionGeschichte, Struktur und Verträge
1951 1957 1965 1986 1992 1997 2001 2007
Europäische Gemeinschaften (EG*) E U R O P Ä I S C H E   U N I O N   ( E U )
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS bzw. Montanunion) (2002 ausgelaufen → EG)
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Europäische Gemeinschaft (EG)
*EG: EGKS, EWG (EG seit 1993), Euratom Justiz und Inneres (JI) (JZZ und Personenverkehr → EG)
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)
Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
Europäische Atomgemeinschaft (EAG bzw. Euratom)
Vertrag von
Paris
Vertrag von
Rom
Fusions-
vertrag
EEA Vertrag von
Maastricht
Vertrag von
Amsterdam
Vertrag von
Nizza
Vertrag von
Lissabon

DREI SÄULEN – EG (EGKS, EWG / EG, Euratom), GASP, PJZS
Europäische Union
  Erste Säule   Zweite Säule   Dritte Säule  
Europäische Gemeinschaften (EG) Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)

Europäische Gemeinschaft (EG, bis 1993: EWG)

EURATOM:

  • Zusammenarbeit im Bereich Kernenergie

EGKS (2002 ausgelaufen, aber in EG-Vertrag übernommen):

  • Gegenseitige Kontrolle von Kohle und Stahl

 Außenpolitik:

 Sicherheitspolitik:

 
Persönliche Werkzeuge