6rd

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6rd steht für IPv6 Rapid Deployment und ist eine Möglichkeit für einen Internet Service Provider, seinen Kunden IPv6-fähige Anschlüsse zu bieten, ohne dass die providerseitige Infrastruktur vollständig auf IPv6 umgestellt werden muss.

Es basiert auf den Ideen von 6to4, benutzt jedoch keinen speziellen Adressbereich, sondern den IPv6-Adressbereich des Providers, so dass es zu keinen Erreichbarkeitsproblemen kommt, unter denen 6to4 bisweilen zu leiden hatte.

6rd wurde von Rémi Després Ende 2007/Anfang 2008 bei dem französischen ISP free entwickelt.[1] Seit August 2010 ist 6rd im RFC 5969[2] spezifiziert.

Funktionsweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wie bei 6to4 wird die IPv6-Adresse algorithmisch aus der öffentlichen IPv4-Adresse des Anschlusses gebildet. Jedoch ist nicht festgelegt, welche Teile der IPv4-Adresse in welchen Bereich der IPv6-Adresse abgelegt wird. Die Provider können somit selbst ein für sie geeignetes Mapping einsetzen.

Üblicherweise bekommt ein Provider von seiner RIR ein /32-Netz aus dem IPv6-Adresspool zugewiesen. Das heißt, die obersten 32 Bit der IPv6-Adresse sind damit festgelegt. Nun können einfach die 32 Bit der öffentlichen IPv4-Adresse in die nachfolgenden 32 Bit der IPv6-Adresse abgebildet werden, so dass jedem Anschluss nun ein /64-Netz zugewiesen werden kann.

Allerdings ist es bei IPv6 üblich, an Endkunden größere Adressbereiche auszugeben, etwa /56[3][4] oder /52. Da nur große (multi-)nationale Provider einen größeren IPv6-Adressbereich als /32 zugewiesen bekommen, ist in der Regel ein Mapping nötig, das nur Teile der IPv4-Adresse in die IPv6-Adresse übernimmt, z. B. die unteren 24 Bit.

Einsatz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

6rd ist bei einigen Providern im Einsatz, in Deutschland beispielsweise bei der Deutschen Glasfaser[5] und in der Schweiz bei der Swisscom.[6]

Datenschutz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

IP-Adressen gelten nach höchstrichterlicher Rechtsprechung als personenbezogene Daten, da mit ihnen ein Personenbezug (zumindest zum Anschlussinhaber) hergestellt werden kann. Bei der Verarbeitung von IP-Adressen dürfen daher, nach Ansicht des Düsseldorfer Kreises, nur gekürzte Adressen verwendet werden, d. h., dass beispielsweise das letzte Byte einer IPv4-Adresse ausgenullt wird, so dass kein Personenbezug mehr herstellbar ist, andere IP-adress-basierte Dienste, wie z. B. Geolokation, aber weiterhin möglich bleiben.

Bei IPv6-Adressen wird ein Kürzen auf 40 Bit empfohlen.[7] Es bleiben somit bei einem 32-Bit-Präfix des Providers maximal 8 Bit der IPv-4-Adresse des Anschlussinhabers übrig, womit kein Personenbezug mehr herstellbar ist.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Alexandre Cassen: IPv6 @ Free. (PDF; 2,2 MB) 5. Mai 2009, abgerufen am 7. September 2023 (englisch).
  2. RFC 5969 – IPv6 Rapid Deployment on IPv4 Infrastructures (6rd) – Protocol Specification. August 2010 (englisch).
  3. Reiko Kaps: Details zu IPv6 über Telekom-DSL. In: heise online. 5. Dezember 2012, abgerufen am 7. September 2023.
  4. apnic.net (Memento vom 5. Juli 2013 im Internet Archive)
  5. Schnittstellenspezifikation. (PDF; 40 kB) In: Deutsche Glasfaser. Abgerufen am 7. September 2023.
  6. Swisscom IPv6. Mit 6RD in die nächste Runde! tuxone.ch, 2012.
  7. ldi.nrw.de (Memento vom 11. Dezember 2013 im Internet Archive)