Abänderungsverbot

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Das Abänderungsverbot besagt, dass ein Gericht ein einmal verkündetes Urteil nicht mehr ändern darf.

Eine Änderung ist nur noch aufgrund einer Verfahrenshandlung der Parteien (oder Beteiligten) möglich, wenn diese geeignet ist, die Rechtskraft zu durchbrechen oder sonst von den Verfahrensgesetzen vorgesehen ist.

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