Abecedarium (Rechtsgeschichte)

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Abecedarium (Mz. Abecedarien) nennt man die aus dem 14. und 15. Jahrhundert stammenden, meist alphabetisch geordneten Zusammenfassungen zunächst des römischen und kanonischen, hernach auch des deutschen Rechts (nach Sachsenspiegel, Schwabenspiegel, Meißener Rechtsbuch, Magdeburger Weichbildrecht usw.).

Quellen

  • Greifswalder Abecedarium (1400)
  • Preetzer Abecedarium (1402)
  • Abecedarium von Achte bis Wunden (1414)
  • Schlüssel des Landrechts (vor 1421–1432)
  • Rechtsabecedarium der 2200 Artikel (1. Hälfte 15. Jh.)
  • Erlanger Promptuarium (Ende 15. Jh.)
  • Remissorium des Kaspar Popplau (1490–1493; Breslau)

Literatur

Weitere Bedeutungen: siehe Abecedarium