Abfallrahmenrichtlinie

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Die Abfallrahmenrichtlinie ist der Rahmen des europäischen Abfallrechts. Bis 12. Dezember 2010 war die Richtlinie 2006/12/EG in Kraft; die Nachfolge-Richtlinie Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle musste bis 12. Dezember 2010 von den Mitgliedsstaaten der EU in nationales Recht umgesetzt werden. Gleichzeitig trat die Richtlinie 2006/12/EG außer Kraft.

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