Steuerverteilung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Abgabenteilung)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Es ist zu unterscheiden zwischen primärer und sekundärer Steuerverteilung:

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Primäre Steuerverteilung

Sie beschreibt die direkte Steuerverteilung vom Bürger auf die ertragsberechtigte Gebietskörperschaft, also die Zahlung der sich aus gesetzlichen Verpflichtungen ergebenden Steuerlasten. Im Gegensatz hierzu beschäftigt sich die sekundäre Steuerverteilung mit der Verteilung der Steuereinnahmen innerhalb des Staatsgefüges, also zwischen den Gebietskörperschaften.

[Bearbeiten] Sekundäre Steuerverteilung

Sie beschreibt die staatsinterne Verteilung der über die primäre Steuerverteilung eingenommenen Steuern. Zur sekundären Steuerverteilung gehören unter anderem der Länderfinanzausgleich und der kommunale Finanzausgleich. Um die unterschiedliche Steuerkraft zwischen den Kommunen und zwischen den Ländern (horizontaler Ausgleich) oder zwischen Bund, Ländern und Kommunen (vertikaler Ausgleich) untereinander auszugleichen, müssen die Steuereinnahmen nach angemessenen Kriterien zwischen den Gebietskörperschaften aufgeteilt werden. Nur so wird es allen Gebietskörperschaften ermöglicht, einen ausgeglichenen Haushaltsplan vorzulegen.

Die verfassungsrechtlichen Grundlagen enthalten die Artikel Art. 106, Art. 106a und Art. 107 des Grundgesetzes. Konkretisiert ist die Steuerverteilung in weiteren Gesetzen, insbesondere im Zerlegungsgesetz, im Finanzausgleichgesetz, im Maßstäbegesetz, im Gewerbesteuergesetz und im Gemeindefinanzreformgesetz.

[Bearbeiten] Beispiel

Die Gemeinden erheben über die primäre Steuerverteilung die Gewerbesteuer. Im Zuge der sekundären Steuerverteilung wird ein Teil der Gewerbesteuereinnahmen mit Hilfe der Gewerbesteuerumlage auf Bund und Land verteilt.

[Bearbeiten] Kritik

Kritiker, zu denen insbesondere die Geberkommunen und -länder (also die Nettozahler) gehören, sehen in der sekundären Steuerverteilung den fehlenden oder schwindenden Anreiz, gut zu wirtschaften und insbesondere gute Infrastrukturen zu schaffen. Denn wem es schlecht geht, dem wird geholfen und wem es gut geht, der hat zu helfen.

[Bearbeiten] Siehe auch

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Meine Werkzeuge
Namensräume

Varianten
Aktionen
Navigation
Mitmachen
Drucken/exportieren
Werkzeuge