Steuerhoheit

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Die Steuerhoheit bezeichnet die durch die Verfassung oder aufgrund dieser erlassener Gesetze übertragene Zuständigkeit zur Erhebung von Steuern und Abgaben.

Die Steuerhoheit ist in Kommunal-, Länder- (bzw. Kantons-) und Bundessteuern aufgeteilt. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zudem die Besonderheit, dass durch den Bund erhobene Steuern zum Teil ertragsmäßig den Ländern zufließen (Biersteuer).

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