Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel
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Das Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA) ist ein internationaler Vertrag, der 1996 als Ableger der Konvention der wild lebenden Tierarten (Bonner Konvention) geschlossen wurde.
Mit Stand Juni 2006 sind 54 der 117 Anrainerstaaten in Afrika, Europa und Zentralasien beigetreten. Das Abkommen schützt 235 Wasservogelarten in einem Gebiet, das 40 Prozent der Erdoberfläche abdeckt. AEWA-Signatarstaaten erklären sich damit einverstanden, Maßnahmen zum Schutz von wandernden und ihren Lebensräumen zu ergreifen. Im Allgemeinen betreffen diese Maßnahmen Arten- und Lebensraumschutz, Steuerung menschlicher Aktivitäten, Untersuchungen und Beobachtungen sowie zuletzt, aber nicht weniger bedeutsam, Erziehung und Information.
[Bearbeiten] Weblinks
- AEWA-Website (auf englisch)

