Abschreckung

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Unter Abschreckung versteht man die Ergreifung oder Androhung von Maßnahmen mit dem Ziel eine andere Person oder eine andere Gruppe von Personen von bestimmten nicht gewünschten Handlungen abzuhalten.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Abschreckung als Strafziel

Im Strafrecht sollen die angedrohten Sanktionen (Geldstrafe, Haftstrafe) potentielle Täter von Angriffen auf geschützte Rechtsgüter abhalten. Siehe Strafzwecktheorien.

[Bearbeiten] Abschreckung in der internationalen Politik

Abschreckung bezeichnet allgemein Handlungsmuster von Staaten im System internationaler Beziehungen (siehe: Internationale Beziehungen), das darauf beruht, dass ein rational handelnder potentieller Aggressor sich durch die Aussicht auf überlegene Gegenmacht oder - im Rahmen nuklearer Abschreckung - durch die Aussicht auf unkalulierbaren Schaden von einer Aggression abhalten lässt. Sowohl kollektive Sicherheit als auch Gleichgewichtspolitik setzen auf die Wirkung von Abschreckung.[1]

[Bearbeiten] Militärische Abschreckung

siehe Hauptartikel: MAD Mutual assured destruction

Im Zweiten Weltkrieg wurde das Mittel der Abschreckung auf grausame Weise angewandt. Beispiel dafür ist die jugoslawische Stadt Pancevo: Am 22. April 1941 wurden 18 von der SS wahllos ausgesuchte Bewohner der Stadt als Vergeltungsaktion eines von jugoslawischen Partisanen verübten Attentats auf zwei SS-Männer hingerichtet. Zur Abschreckung vor weiteren Attentaten auf die SS wurden die Leichen drei Tage lang ausgestellt.

Im Kalten Krieg zwischen der NATO und dem Warschauer Pakt war die Abschreckung des Gegners durch Konventionelle und Massenvernichtungswaffen (siehe auch: Atomwaffe) auf beiden Seiten ein zentraler Bestandteil der strategischen Planungen. Innerhalb der westlichen Seite koexistierten zwei Arten von Abschreckung: Abschreckung durch Bestrafung und A durch die Verweigerung von Erfolgsaussichten. Sie war hierbei eine Vorstufe der Verteidigung und sollte verhüten, dass eine Seite in eine Notlage gerät, sich durch Kampf verteidigen zu müssen.

Eine typische Abschreckungswaffe ist z. B. das mit Interkontinentalraketen bestückte Atom-U-Boot (SSBN). Sein Aufenthaltsort ist dem Gegner auf hoher See meist nicht bekannt und es kann selbst bei völliger Zerstörung des Mutterlandes noch einen nuklearen Gegenschlag gegen den Gegner führen (Zweitschlagkapazität). Diese Strategie führte maßgeblich zum nuklearen Wettrüsten der beiden Machtblöcke, welche in der Fähigkeit, den Gegner vielfach völlig zu vernichten, gipfelte.

Im Rahmen wechselseitiger Vernichtungsfähigkeit und des daraus entstehenden Glaubwürdigkeitsdilemmas war die Suche nach kontrolliert einsetzbaren Optionen ein wesentliches Kennzeichen der Abschreckungspolitik.[2]

In allen Konflikten ist die Abschreckung des Gegners ein integraler Bestandteil der Politik. Diese Abschreckung soll den Gegner von Übergriffen abhalten, wird aber oftmals als aggressive Geste gedeutet und so provoziert gerade diese Abschreckung erst eine aggressive Handlung des Gegners. Ein Beispiel hierfür wäre ein Truppenaufmarsch an der Grenze, welche dem Gegner Invasionspläne verleiden soll, von diesem aber als gegen ihn gerichtete Invasionsvorbereitungen gedeutet werden und so einen Präventivschlag provozieren können.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. "Abschreckung" von Rudolf, Peter; in: Nohlen, Dieter; Schultze, Rainer-Olaf; Lexikon der Politikwissenschaft. Theorien, Methoden, Begriffe, 2. Aufl. (2004);
  2. "Abschreckung" von Rudolf, Peter; in: Nohlen, Dieter; Schultze, Rainer-Olaf; Lexikon der Politikwissenschaft. Theorien, Methoden, Begriffe, 2. Aufl. (2004);
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